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Wortgefecht endete blutig

Ein 25-Jähriger aus Burgstädt soll mit zwei Mittätern einen Mann geschlagen und getreten haben. Das bestreitet er.

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Von Helene Krause

Immer wieder beteuerte der zierliche Angeklagte vor dem Amtsgericht Döbeln, nichts getan zu haben. Vorgeworfen wurde ihm gefährliche Körperverletzung.

Am 3. Oktober 2013 soll er mit zwei weiteren unbekannten Personen in der Neugasse in Burgstädt unterwegs gewesen sein. Dort stießen die Männer auf den Geschädigten und dessen Bekannten. Die beiden liefen auf der anderen Straßenseite. Es kam zu einem Wortgefecht, in dessen Folge das Opfer auf die Täter zuging. Es kam zu einer Rangelei. Diese uferte aus. Der Geschädigte erhielt Faustschläge ins Gesicht. Sogar einen Schlag mit einer Bierflasche soll der Mann abbekommen haben. Als er schließlich aufgrund der Schläge sogar zu Boden fiel, sollen der Angeklagte und seine Begleiter noch auf ihr Opfer eingetreten haben.

In der Verhandlung erklärte der Geschädigte, dass der Angeklagte ihn nicht geschlagen habe. Wer ihn getreten hat, das wisse er nicht mehr. An das, was bei dem Wortwechsel gesagt wurde, erinnere er sich genauso wenig wie der Angeklagte und ein weiterer Zeuge. Der Begleiter des Opfers, der ebenfalls als Zeuge vor Gericht steht, bestätigt, dass der Angeklagte den Geschädigten nicht geschlagen hat. Nur einen leichten Stups mit dem Fuß soll er dem Opfer, als es am Boden lag, gegeben haben. Doch auch der Stups wird von dem Angeklagten, der zur Tatzeit leicht alkoholisiert war, bestritten.

Gestupst oder nicht?

Nach der Schlägerei in der Neugasse flüchtete das mutmaßliche Tätertrio in ein angrenzendes Lokal. Als die Männer wieder heraus kamen, wurde der Angeklagte von dem Begleiter des Geschädigten und einem weiteren Mann, der dazu gekommen war, festgehalten. Die anderen beiden Täter flüchteten.

Der Geschädigte erlitt bei dem Vorfall ein blaues Auge und Platzwunden an Stirn und Hinterkopf. Er blutete stark. Wegen der Verletzungen rief er die Polizei und einen Krankenwagen. „Der Krankenwagen kam sehr schnell“, erklärt er vor Gericht. „Ich kann zu dem weiteren Geschehen nichts sagen.“

Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte die Tat bestritt und Geschädigter und Zeuge aussagten, dass er das Opfer nicht geschlagen habe, spricht das Gericht den Beschuldigten frei. Offen blieb in der Verhandlung der Stupser. Doch der, so sind sich Staatsanwalt Lars Engel und Richter Janko Ehrlich einig, führt zu keiner Verletzung.