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„Wir werden die Interessen der Gärtner schützen“

Der Verkauf von Flächen verunsichert Heidenaus Kleingärtner. Nun erhalten sie Hilfe.

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© Dirk Zschiedrich

Heidenau. Die Kleingartensparte „Goldene Ähre“ in Heidenau macht unfreiwillig von sich Reden. Grundstücke werden gekauft und wieder verkauft, die Zukunft der Gärten auf ihnen ist ungewiss, weil der neue Eigentümer bauen will. Auch der Eingangsbereich ist durch einen solchen Verkauf nun gefährdet. Die Kleingärtner sind verunsichert. Ist das alles rechtens, und wer kann ihnen helfen, fragte die SZ Peter Paschke, den Geschäftsführer des sächsischen Landesverbandes der Kleingärtner.

Peter Paschke ist seit über 20 Jahren Geschäftsführer des Kleingärtner-Landesverbandes und hat auch selbst einen Garten.
Peter Paschke ist seit über 20 Jahren Geschäftsführer des Kleingärtner-Landesverbandes und hat auch selbst einen Garten. © Verband

Seit über 100 Jahren gibt es Kleingartenvereine. Nun wird gekauft und verkauft, um zu bauen. Werden die Kleingärten zur Spielmasse, Herr Paschke?

Auslöser der Situation im Heidenauer Kleingartenverein „Goldene Ähre“ war der Verkauf des Freistaates von nicht mehr benötigten Flächen. Das begann 2010. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement wandte sich zuerst an die Mitgliedsverbände des Kleingartenwesens und die Kommunen, damit sie die Flächen kaufen. Bei 70 Prozent der Flächen ging diese Rechnung auf. Städte und Verbände bzw. Vereine kauften die Flächen. In der Sächsischen Schweiz ging dies nicht auf. Hier wurden die Flächen des Freistaates an die Gartenland GmbH Düsseldorf und die Meerbuscher Gartenreich GmbH verkauft, die sie an willige Käufer weiter veräußern.

Und das ist alles so rechtens?

Wir werden die vertraglichen Kaufbestimmungen prüfen lassen, da diese Flächen des Freistaates nur zur kleingärtnerischen Nutzung zu diesen Konditionen verkauft wurden. Eine andere Nutzung zieht einen höheren Verkaufspreis nach sich.

Es ist also zu billig verkauft worden?

Nein, die Verkaufsabsichten des Freistaates gegenüber dem Kleingartenwesen waren solide gedacht, indem man die Pachthöhe im Jahr mit Faktor 15 multiplizierte, was den Kaufpreis ergab. Zu welchen Bedingungen die Meerbuscher Gartenreich GmbH jetzt verkauft hat, ist uns unbekannt.

Hätte das Verkaufen verhindert werden können, wenn die Stadt oder die Gärtner damals selbst gekauft hätten?

Es gibt auch Privatflächen im Kleingartenwesen, die versteigert wurden, und wo die neuen Besitzer nicht wahrhaben wollten, dass sie eine Kleingartenanlage ersteigerten. Auch älter werdende Eigentümergemeinschaften sind am Verkauf interessiert.

Sind Ihnen ähnliche Falle aus Sachsen oder sogar bundesweit bekannt?

Diese Vorgehensweise ist auch in anderen Bundesländern praktiziert worden, wobei dort der Anteil kommunaler Verpachtung höher ist als in den neuen Ländern.

In Sachsen ist Heidenau ein Einzelfall?

Was den Verkauf an die Gartenland Düsseldorf und die Meerbuscher Gartenland GmbH betrifft, ja. Gartenland wollte auch in Meißen Kleingartenland kaufen. Hier hat die Stadt Meißen ihr Vorkaufsrecht wahrgenommen und die Flächen gekauft.

Wie können Sie als Verband und Präsident den Heidenauern helfen?

Wir prüfen die Kündigungen und werden die Interessen der Gartenfreunde schützen. Notfalls steht uns der Rechtsweg zu, den wir auch ausschöpfen werden.

Hilft es, die Flächen im Flächennutzungsplan in Dauerkleingartenland zu verwandeln?

Was das Ausweisen von Dauerkleingartenflächen in städtischen Planungsdokumenten betrifft, so hat eine Kommune nur die Pflicht, sie auszuweisen, wenn sie Eigentümerin dieser Fläche ist oder sie dieses Eigentum zu einer späteren Zeit erwirbt.

Es bringt also nichts, Gartensparten als Dauerkleingartenland festzulegen?

Ja. Wenn die Stadt nicht Eigentümer der Kleingärten ist, kann sie sie maximal als sonstige Grünflächen ausweisen.

Was aber weniger Schutz bedeutet …

Auch wenn diese Flächen nicht als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen sind, sind die Pächter von Kleingärtnervereinen durch das Bundeskleingartengesetz rechtlich geschützt. Gerade diese rechtlichen Bestimmungen bieten einen hohen Kündigungsschutz, eine Entschädigung und die Ersatzlandbereitstellung. Auch die neuen Eigentümer müssen dann bei erfolgreicher Kündigung Pächter und Verein entschädigen.

Das Gespräch führte Heike Sabel.