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Wilderei am Dorfteich

Die Gemeinde hat nichts gegen ein paar Angler in Zeithains Dorfmitte – trotzdem ermittelt jetzt die Polizei.

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© Sebastian Schultz

Von Antje Steglich

Zeithain. Die Polizei ermittelt derzeit gegen drei Minderjährige wegen Fischwilderei. Ein Kind und zwei Jugendliche sollen vor einigen Wochen unerlaubt am Dorfteich in Zeithain geangelt haben und wurden dabei von einer Polizeistreife erwischt. Weil sie weder eine Erlaubnis des Teichbesitzers noch einen Fischereischein vorweisen konnten, gab es eine Anzeige, erklärte eine Polizeisprecherin gegenüber der Sächsischen Zeitung. Zudem wurde die Angel des Trios eingezogen. Darüber wiederum hatte sich der Vater eines der Jugendlichen via Facebook bei Zeithains Bürgermeister Ralf Hänsel (parteilos) beschwert. Schließlich hatte das Gemeindeoberhaupt erst im Mai in einer Gemeinderatssitzung erklärt, dass die Kommune als Eigentümer des Dorfteiches nichts dagegen habe, wenn dort geangelt oder auch gebadet wird.

„Ich stehe auch zu den Aussagen, die ich gemacht habe: Vonseiten der Gemeinde wird es keine Anzeige geben“, so der Bürgermeister. Wenn einer in der Dorfmitte angeln will und keinen stört, toleriere die Gemeindeverwaltung das. „Und dass dort genug Fische drin sind, wissen wir ja“, erzählt Ralf Hänsel. Bei der Sanierung des Teiches vor wenigen Jahren musste sich die Kommune sogar professionelle Hilfe holen, um die Fischmengen ordnungsgemäß herausholen zu können.

Nichtsdestotrotz weist der Bürgermeister darauf hin, dass man im Rathaus durchaus ein wachsames Auge auf das Geschehen am Dorfteich hat. Wenn die Angler in der Dorfmitte campen würden, es zu Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen kommt oder vermehrt Müll zurückgelassen wird, dann werde man das Angeln verbieten, kündigt Ralf Hänsel an. Zudem weist er darauf hin, dass jeder, der in Deutschland an einem Gewässer angeln will, einen staatlichen Fischereischein benötigt. „Ich gehe davon aus, dass sich jeder, der eine Angel in die Hand nimmt, vorher erkundigt. Das ist wie beim Autofahren – das geht auch nicht ohne Führerschein“, so der Bürgermeister.

Der Fischereischein, den es nur nach einem Lehrgang inklusive bestandener Prüfung gibt, soll garantieren, dass die natur- und tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Deshalb wird die Polizei auch in Zukunft am Dorfteich kontrollieren, ob alle Angler einen gültigen Anglerschein besitzen, heißt es aus der Polizeidirektion Dresden. Die bearbeitet aktuell noch drei Fälle von Fischwilderei in Zeithain.

Die Ermittlungen im Fall der Minderjährigen seien aber bereits abgeschlossen und sollen jetzt an die Staatsanwaltschaft übergeben werden, die dann unter anderem auch entscheiden muss, was mit der eingezogenen Angel passiert. Weil die Gemeinde als Eigentümer kein Interesse an einer Strafverfolgung wegen Fischwilderei hat, ist nach SZ-Informationen aber eine Einstellung des Verfahrens nicht unwahrscheinlich.

Künftige Fälle, in denen ohne Fischereischein am Dorfteich geangelt wird, will die Polizei als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Die Anzeigen würden dann an die zuständige Bußgeldstelle abgegeben, die über eine Strafe entscheidet. Möglich sind bis zu 5 000 Euro – beim Erstverstoß liegen die Strafen aber wohl deutlich drunter.