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Wilder Mann soll Vereinshaus werden

Einige Räte befürchten, dass die Auflagen für die Umnutzung umfangreich werden könnten. Doch es gibt schon einen Plan.

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© DA-Archiv/Dietmar Thomas

Von Sylvia Jentzsch

Ostrau. Die erste große öffentliche Veranstaltung, der Auftritt der Band Four Roses, war ein großer Erfolg. Auch die anderen Veranstaltungen, zu denen der Verein „Kulturdenkmal Gasthof Wilder Mann“ einlädt, kommen bei den Gästen an. So organisieren die Vereinsmitglieder für Freitag wieder ein Grillfest. Sie sind sehr kreativ, wenn es darum geht, den Leuten etwas zu bieten, das Objekt zu beleben und Geld für weitere Sanierungsmaßnahmen einzuspielen.

Doch bisher war der Wilde Mann eben ein Gasthaus. Nun soll er ein öffentliches Vereinshaus werden. Deshalb stellte der Verein, vertreten durch seine Vorsitzende Monika Fischer, einen Antrag am Umnutzung.

„Der Antrag war längst überfällig“, sagte Gemeinderat Torsten Boin. Rätin Regina Hlozek fragte, ob es der richtige Zeitpunkt sei, diesen Antrag zu stellen. Sie befürchtet, dass dieser vor allem im Bereich des Brandschutzes zu viele Auflagen nach sich zieht.

„Im Antrag steht, dass der Brandschutzbedarfsplan nachgereicht wird“, so Regina Hlozek. Es gehe ihr darum, dass die Antragsteller nicht erschrecken, wenn der bisherige Bestandsschutz nicht mehr gegeben ist. Doch diese Bedenken sollen nach den Worten von Bürgermeister Dirk Schilling (CDU) nicht notwendig sein. Er engagiert sich selbst für den Wilden Mann und weiß, dass es schon vor der Sanierung Festlegungen gab, wie viele Leute zum Beispiel in den Saal dürfen. „Wir haben mit Unterstützung des freien Architekten Thorsten Kühnrich und einer Planerin, die für den Brandschutz zuständig ist, im Vorfeld viel bedacht“, so Schilling. Bernd Sonntag vom Vorstand des Vereins ergänzte, dass er bereits Feuerlöscher aufgehangen habe.

Die Räte beschlossen einstimmig, der Umnutzung des bisherigen Gasthofes Wilder Mann zum öffentlichen Vereinshaus zuzustimmen. Die beiden Vereinsvorstände Bernd Sonntag und Heike Grundmann, waren wegen Befangenheit ausgeschlossen. Die endgültige Entscheidung trifft die Bauordnungsbehörde des Landratsamtes.