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Wilde Verfolgungsjagd endet im Gefängnis

Weil er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, floh ein Mann vor der Polizei. Nicht nur dafür musste er vors Gericht.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Freital. Diese Fahrt werden zwei Geschäftsmänner aus Hessen so schnell nicht vergessen. Am späten Abend des 13. April verließen sie nach einem Essen eine Gaststätte am Markt in Neustadt. Da es in Strömen regnete, wollten sie nicht zu Fuß zu ihrer nahe gelegenen Unterkunft gehen. Ein Taxi war aber nirgends zu sehen. Schließlich hielten sie einen Subaru an. Dessen Fahrer war dann auch gern bereit, die beiden 50 und 51 Jahre alten Männer zu ihrer Pension auf der Ziegeleistraße zu fahren. Doch es sollte anders kommen. Unmittelbar nach Beginn der Fahrt tauchte ein Streifenwagen der Polizei hinter dem Fahrzeug auf. Als die Beamten dem Fahrer signalisierten, dass er anhalten soll, trat dieser aufs Gaspedal und damit eine schier halsbrecherische Flucht an. Was weder Polizei noch Insassen zu dem Zeitpunkt wussten: Gegen den Mann war erst kurz zuvor ein Fahrverbot verhängt worden.

Mit der Polizeistreife am Heck seines Wagens jagte Matthias H., rote Ampeln, Stoppschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen ignorierend, von Neustadt nach Ehrenberg, von dort über die schmale Bockmühlenstraße durch Cunnersdorf, weiter nach Langenwolmsdorf und wieder zurück nach Neustadt. Das Polizeiauto wurde er aber nicht los. Also setzte er seine Flucht Richtung Langburkersdorf fort. Dort passierte er die grüne Grenze. Noch etliche Kilometer lang lieferte er sich in Tschechien mit der Polizei eine wilde Jagd, bevor sein Wagen an einem Bahnübergang steckenblieb. Der Diplom-Ingenieur konnte zunächst entkommen, wurde aber später von der tschechischen Polizei aufgegriffen.

Nun musste sich der Deutsche wegen vorsätzlicher gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht in Pirna verantworten. Der einzige Anklagepunkt war das aber nicht. Daneben soll er laut Staatsanwaltschaft im Heidenauer Real-Markt über 20 Päckchen Zigaretten, im Wert von rund 140 Euro, gestohlen und noch weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis unternommen haben.

Gericht bleibt hart

Bereits während des ersten Prozesstages hatte der Mann, bis auf vier Fahrten im Mai dieses Jahres, alle Taten eingeräumt und seine Reue beteuert. Besonders in Bezug auf die Wahnsinns-Flucht vor der Polizei sagte Matthias H.: „Ich kann aus heutiger Sicht gar nicht mehr nachvollziehen, wie ich das tun konnte.“ Mehrmals hatte der 55-Jährige versucht, seine Verfolger mittels Ausbremsen abzuschütteln. „Wenn die uns hinten rein fahren, kann ich abhauen“, soll er zu seinen Insassen gesagt haben.

Sein Verteidiger versuchte dann auch nach Kräften, das Schöffengericht, unter Vorsitz von Richter Andreas Beeskow, milde zu stimmen. Dieses machte aber schnell klar, dass eine Bewährungsstrafe nicht zur Debatte steht, denn Matthias H. war zuvor schon unter anderem wegen gefährlichen Eingreifens in den Straßenverkehr und wegen mehrerer tätlicher Angriffe auf seine inzwischen verstorbene Mutter verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der neuerlichen Taten stand er bereits unter Bewährung.

Am zweiten Verhandlungstag sollte geklärt werden, ob und wann der Angeklagte nun die vier einzelnen Fahrten rund um sein Heimatdorf unternommen hatte. Da sich während des ersten Verhandlungstermins abzeichnete, dass wohl bewiesen werden kann, dass H. an den fraglichen Tagen tatsächlich trotz Fahrverbots mit seinem Wagen unterwegs war, räumte er schließlich doch alles ein und ersparte sich so womöglich eine noch härtere Strafe.

Insgesamt wurde Matthias H. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt, zudem darf er zwei Jahre lang kein Fahrzeug führen. Auch wird sein Pkw eingezogen, zum einen, weil er ein Tatmittel war und zum anderen, weil das Gericht der Ansicht ist, dass man Matthias H. nur so vom Fahren abhalten kann.