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Wer muss wann Schnee schippen?

Im Winter sind Hausbesitzer zum Streuen und Räumen verpflichtet. Dabei gibt es Einiges zu beachten.

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© André Braun

Von Maria Fricke

Döbeln. Winter verpflichtet – zumindest dann, wenn es draußen geschneit hat oder glatt wird. Welche Anforderungen dabei gelten, haben die Städte und Gemeinden für sich selbst festgelegt. Es gibt jedoch einige Vorgaben, die für fast alle Streupflichtigen gelten, so Eyk Schade vom Mieterverein Meißen und Umgebung. Der DA hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Bis wann müssen die Fußwege beräumt sein?

In den meisten Städten und Gemeinden gilt die Streu- und Räumpflicht zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen. Am Sonntag oder feiertags startet sie teils 8 Uhr, teils 9 Uhr. Nicht so in der Stadt Döbeln. Dort gelten die Verpflichtungen täglich von 7 bis 20 Uhr. Gastronomen, Kinobetreiber oder Kneipenbesitzer müssen auch nach 20 Uhr noch schaufeln.

Muss bei starkem Schneefall mehrmals am Tag geräumt werden?

„Ja“, sagt Eyk Schade. Das bringt nicht nur manche Hauseigentümer in Schwierigkeiten, sondern auch die Firmen, die den Winterdienst für andere übernehmen. „Wenn wir zwei oder sogar dreimal am Tag raus müssen, dann ist das schon schwierig“, sagt Uli Thiel vom Hausmeisterservice aus Döbeln. Fünf Mitarbeiter gehören bei ihm zum Team. Für sie startet der Tag bei Schneefall gegen 3 Uhr. Muss mehrmals am Tag geschoben werden, sind viele Freiflächen zugeparkt. Die Mitarbeiter wissen dann oft nicht, wohin mit dem Schnee. Problem ist auch, wenn es den ganzen Tag ununterbrochen schneit. Dann entfällt laut Schade zwar die Räumpflicht, weil eine Beseitigung sinnlos wäre. Aber: Im Streitfall muss der Verantwortliche nachweisen, dass es durchweg geschneit hat.

Und wenn tagsüber niemand da ist, der im Ernstfall noch einmal streut?

Klare Sache: Dann muss sich der Verantwortliche um eine Vertretung kümmern, macht Eyk Schade deutlich. Wer arbeitet oder wegen Krankheit verhindert ist, ist nicht von der Pflicht entbunden. Wer in der Nachbarschaft oder im Haus keine Alternative findet, kann auch eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen.

Ist der Winterdienst durch eine Firma steuerlich absetzbar?

Der Winterdienst ist wie andere Handwerksleistungen auch steuerlich absetzbar. Das bestätigt Ronny Funke, die die Döbelner Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins leitet. 2014 gab es ein entsprechendes Gesetzesurteil dazu. Um jedoch den Vorteil auch in Anspruch zu nehmen, ist eine Rechnung des Handwerkers notwendig. „Außerdem wird eine Barzahlung nicht anerkannt“, ergänzt Ronny Funke.

Was passiert, wenn jemand seiner Pflicht nicht nachkommt?

Kommt das Ordnungsamt den Sündigen auf die Schliche, drohen bis zu 500 Euro Geldbuße. Zumindest in Döbeln. Schlimmer ist es, wenn eine Person bei Eisglätte ausrutscht und sich verletzt. „Dann hat der Passant unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld“, erklärt Schade. Dafür muss allerdings nachgewiesen werden, dass an der Stelle nicht geräumt wurde. Die Patienten erhalten laut Johanna Schumann vom Kundencenter der AOK nach dem Arztbesuch einen Unfallfragebogen, den sie ausfüllen müssen. Anschließend wird jeder Fall individuell entschieden. Hat sich der Verletzte beispielsweise leichtfertig auf das Glatteis begeben, dann kann ihm laut Eyk Schade auch eine Mitschuld angerechnet werden.

Wie gründlich müssen die Wege geräumt werden?

Das hängt davon ab, wofür sie genutzt werden. Auf Gehwegen vor dem Haus sollte mindestens ein Meter Platz sein, damit zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Wer an einer Hauptverkehrs- oder Geschäftsstraße wohnt, hat mehr Arbeit. Hier sind laut Eyk Schade mindestens 1,50 Meter freizuschaufeln. Lediglich 50 Zentimeter reichen aus, wenn der Weg nur zur Garage oder Mülltonne führt.

Bei Glatteis muss sofort gestreut werden. Geht das auch mit Streusalz?

In den meisten Städten ist Streusalz sowie Harnstoff verboten. „Empfohlen werden hingegen Sand oder Granulat“, erklärt Eyk Schade. In der Stadt Döbeln ist laut Ordnung der Einsatz von geringen Salzmengen erlaubt, wenn damit festgetretene Eis- oder Schneerückstände behandelt werden. Nach dem Frost müssen die Reste vom Verantwortlichen allerdings beseitigt werden.

Gibt es auch jemanden, der im Winter nicht räumen und streuen muss?

Manche Großvermieter, wie die Waldheimer Wohnungsbau- und Verwaltungsgemeinschaft mbH, haben den Winterdienst an eine Fremdfirma übertragen. Hier können die Mieter lediglich mit unterstützen, müssen es aber nicht. In der Gemeinde Ostrau übernimmt die Kommune die Aufgabe. Eine Seltenheit in der Region. Und nicht immer von Vorteil, wie Bürgermeister Dirk Schilling (CDU) sagt. „Die Bürger wissen das nicht immer zu schätzen.“ Sieben Mitarbeiter des Bauhofes sind für den Winterdienst zuständig. „Aber wir können nicht überall sein“, betont Schilling.