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Wer kümmert sich um Fundkatzen?

Ob Finder oder Behörde zuständig sind, regelt jede Kommune anders. Dabei ist das Gesetz eindeutig.

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© dpa

Von Nancy Riegel

Sächsische Schweiz. Drei kleine Kätzchen, die offenbar ausgesetzt worden und jetzt miauend auf einer Mauer sitzen: Dieser Fall aus Stadt Wehlen wirft Fragen auf (SZ berichtete). Denn der Finder, ein Gastgeber aus Wehlen, meldete die Tiere dem Ordnungsamt in Lohmen. Dieses sah sich nicht dafür zuständig. Der Wirt wiederum ist sich sicher, dass die Gemeinde bei Fundtieren in der Verantwortung ist. Wie gehen andere Städte und Gemeinden in der Sächsischen Schweiz mit Fundtieren um?

Zunächst einmal sind sich alle Ordnungsämter einig, dass man klar zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren unterscheiden muss. Herrenlose Tiere sind in der Regel Wildtiere oder auch Haustiere, die ausgesetzt worden und sich vom Menschen abgesetzt haben – sie gehören also niemandem. In Sebnitz werden aufgefundene Katzen generell als herrenlos betrachtet, außer, man kann durch Halsband oder Chip einen Eigentümer feststellen. „Diese fallen somit nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde“, sagt Sprecherin Kerstin Nicklisch. Die Stadt Sebnitz rät in solchen Fällen, die Tiere an Ort und Stelle zu lassen. Das Ordnungsamt greift nicht ein.

Diese Vorgehensweise widerspricht allerdings den Pflichten der Gemeinden im Landkreis, die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind. „Werden Tiere gefunden, so ist die Gemeinde zuständig und somit auch für die tierärztliche Versorgung und Unterbringung“, informiert Kerstin Körner, Leiterin des Amtes für Gesundheits- und Verbraucherschutz im Landratsamt Pirna. Wenn es Anzeichen gibt, dass ein Tier einen Besitzer hat oder hatte – weil es zum Beispiel gut genährt und zutraulich ist – kann man nicht davon ausgehen, dass es herrenlos ist.

In Pirna komme es höchstens zweimal im Jahr vor, dass gefundene Katzenbabys gemeldet werden, berichtet Stadtsprecher Thomas Gockel. In diesem Fall holt sie der Außendienst ab, bringt sie zum Tierarzt und sie werden über das Tierheim weitervermittelt. Die Kosten übernimmt die Stadt. Gleiches Vorgehen gilt in Neustadt. „Handelt es sich um eine Fundkatze, setzen wir uns umgehend mit unserem Tierschutzverein in Verbindung“, sagt Ordnungsamtsleiter Sascha Große. Dort finde sich meistens eine Person, die die Tiere aufnimmt und bis zur Rückgabe an den Eigentümer versorgt. Gelingt das nicht, würde die Tierklinik in Stolpen einspringen, die mit der Stadt Neustadt vertraglich die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren geregelt hat. Die Kosten würde Neustadt übernehmen. Ähnlich handhabt es Königstein, wo laut Bürgermeister Tobias Kummer (CDU) Fundkatzen von den Mitarbeitern der Stadt an das Pirnaer Tierheim abgegeben werden.

Bad Schandaus Bürgermeister Thomas Kunack (WV Tourismus) berichtet von Fällen, in denen die Kommune in der Vergangenheit tätig geworden ist. „Wenn jemand verstirbt und derjenige ein Haustier hatte, was niemand abholt, dann wird unser Ordnungsamt tätig. Auch, wenn in einem unbewohnten Haus plötzlich scharenweise Kätzchen auftauchen, kümmern wir uns als Stadt darum.“ Die Tiere werden sterilisiert und wieder ausgesetzt. Generell sei es schwierig, so Kunack, Streuner von Fundtieren zu unterscheiden. „Außerdem ist zu beachten, dass man sich herrenlose Tiere aneignet, indem man sie regelmäßig füttert. Damit erwirbt man sich das Eigentum mit allen Rechten und Pflichten“, fügt Kerstin Körner hinzu.