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Wer ist für den Krankentransport zuständig?

Ein Döbelner wird am Telefon von einem Kreisverband zum nächsten weitergeleitet. Er ist verzweifelt.

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© Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Döbeln. Martin Müller* ist verzweifelt. Der Döbelner möchte seine Frau gern aus einem ambulanten Pflegeheim nach Hause holen. Sie ist pflegebedürftig – Stufe 3. Müsste in einem Krankentransport liegend gefahren werden.

Doch fast eine Stunde lang telefoniert er herum. Und wird von einem Ansprechpartner zum nächsten weitergeleitet. „Ich habe zuerst beim DRK in Döbeln angerufen, um einen Krankentransport zu bestellen“, erzählt der Rentner. Sie seien nicht zuständig, er solle sich doch bitte ans Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Freiberg wenden.

Weil sich das Pflegeheim in Wermsdorf, und damit im Landkreis Nordsachsen befindet, habe er als Antwort erhalten, er solle sich doch bitte an die Kollegen in Grimma wenden. Doch auch die Mitarbeiter hätten sich nicht für diesen Fall zuständig gefühlt. „Stattdessen verwies man mich ans DRK in Leipzig“, erzählt Müller. Dort seien die Kollegen wohl etwas „kompliziert“ gewesen.

Ohne Transportschein keine Fahrt. Also sei er schnell zum Hausarzt gehetzt und habe sich den Schein organisiert. Was ihn verzweifeln ließ, ist vor allem die Frage: Warum weiß niemand von den DRK-Mitarbeitern in den in einzelnen Orten, welcher Kreisverband den Transport zu übernehmen hat?

Diese Frage hat der DA an die Pressestelle des Deutschen Roten Kreuzes in Dresden weitergeleitet. Sprecher Torsten Wieland erklärt, worauf zu achten ist. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten: und zwar den qualifizierten Krankentransport und den Patientenfahrdienst – das ist ein privater Transport.

Wer ist zu kontaktieren, wenn eine medizinische Betreuung notwendig ist?

„Der qualifizierte Krankentransport ist der medizinisch notwendige Transport eines nicht akut Verletzten oder Erkrankten in einem Kraftfahrzeug“, erklärt Torsten Wieland. Dabei sei eine besondere medizinische Bereuung durch Fachpersonal erforderlich. Er werde durch die Rettungsdienste – gegebenenfalls auch durch das DRK – im Auftrag der Landkreise, kreisfreien Städte beziehungsweise Rettungszweckverbände durchgeführt. „Er ist im Regelrettungsdienst angebunden und bekommt seine Einsatzaufträge ausschließlich von der zuständigen Leitstelle“, so Wieland. Das DRK habe keinen Einfluss auf die Disposition. Die Kosten würden durch die Krankenkasse übernommen. Ein Transportschein, der vom Arzt ausgestellt wird, ist vorzulegen.

Wer ist anzurufen, wenn keine medizinische Betreuung notwendig ist?

Der Patientenfahrdienst. Dieser wird in Eigenregie durch DRK-Kreisverbände betrieben. Sofern keine medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich ist, könne dieser beim örtlichen Verband direkt angefragt werden, ergänzt Sprecher Torsten Wieland. Voraussetzung sei auch hier ein Transportschein. „Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Krankenkasse, sofern sie genehmigt wurde“, so Torsten Wieland. Wenn nicht, seien die Kosten vom Besteller selbst zu tragen. Im Patientenfahrdienst bestehe durchaus eine Vernetzung zwischen den einzelnen DRK-Kreisverbänden. Letztlich seien sie aber eigenständige Dienstleister. Bei solchen Krankenfahrten könnten Uhrzeiten zwischen Kunden und DRK vereinbart werden. „Wünsche werden bei der Disposition bestmöglich berücksichtigt“, so Wieland.

Wie viele Krankentransportfahrzeuge stehen für die Region zur Verfügung?

Das lasse sich so pauschal nicht beantworten, teilt Torsten Wieland mit. Die Zahl der Fahrzeuge für den qualifizierten Krankentransport ergeben sich aus den Bereichsplänen der Landkreise, kreisfreien Städte beziehungsweise Rettungszweckverbände. „Je nach Verfügbarkeit und Zuständigkeitsbereich der örtlichen Leitstelle werden auch umliegende Standorte eingebunden“, ergänzt der Sprecher des DRK-Landesverbandes Sachsen.

An wen hätte sich Martin Müller also wenden müssen?

„Die Kurzzeitpflege selbst wäre die richtige Institution gewesen, um einen Krankentransport bei einer Leitstelle – und nicht beim DRK – zu ordern“, erklärt Torsten Wieland. Die Leitstellen sind Sache der Landkreise. Mittelsachsen ist auf dem Gebiet des Rettungsdienstes regional aufgeteilt. Der Altkreis Döbeln befindet sich in Trägerschaft des „Rettungszweckverbandes Landkreis Leipzig und Region Döbeln“ mit Sitz in Grimma. Die Altkreise Mittweida und Freiberg befinden sich in der Zuständigkeit des Landkreises Mittelsachsen.

*Name von der Redaktion geändert