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Wer für die Bäume am Straßenrand zuständig ist

Eigentum verpflichtet. Das trifft nicht nur auf Immobilien zu. In diesem Fall geht es um alte Obstbäume, von denen augenscheinlich Gefahr ausgeht.

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© André Braun

Von Heike Heisig

Roßwein. Christian Senftleben ist aufgefallen, dass an der Straße zwischen dem Roßweiner Ortsteil Kobelsdorf und dem Nachbarort Hermsdorf Bäume stehen, die die besten Jahre schon lange hinter sich haben. „Äste sind heruntergefallen, liegen teils auf der Straße“, schilderte der Stadtrat (CDU) in der zurückliegenden Sitzung der Kommunalpolitiker. Er findet die Bäume gefährlich. Jederzeit könnten sie umfallen oder Teile davon auf die Straße stürzen, wie schon passiert. „Wer ist dafür verantwortlich?“, wollte Senftleben wissen. Er befürchtet, dass Personen und Fahrzeuge zu Schaden kommen und die Stadt Roßwein dafür zur Verantwortung gezogen wird.

Das sollte nicht passieren – zumindest an dieser Stelle. „Ein Großteil der Bäume im ländlichen Bereich steht auch an Straßen auf Privatflächen“, erklärte Bürgermeister Veit Lindner (parteilos). Daher bekomme der Eigentümer des Grundstückes vom Ordnungsamt ein Schreiben, in dem er aufgefordert wird, die Bäume auf Standsicherheit zu prüfen und Totholz zu entfernen. „Das ist so“, bestätigte Michael Klöden, der die Schreiben schließlich losschickt. Passieren kann ihm aber, dass der Landeigentümer den Grund und Boden verpachtet hat und die Unterhaltspflicht auf den Pächter übertragen hat. „Sobald wir das wissen, schreiben wir den entsprechenden Pächter an“, sagte Klöden.

Wer also der Annahme war, dass der Baulastträger der Straße zugleich für die Anpflanzungen rechts und links zuständig ist, irrt. Cornelia Kluge, Sprecherin des Landratsamtes Mittelsachsen, klärt auf Anfrage des Döbelner Anzeigers auf: „Grundsätzlich ist ein Gehölz mit dem Grund und Boden verankert, sodass der Flurstückseigentümer auch Eigentümer des Gehölzes ist. Wenn ein Gehölz an einer Straße steht, wird der Straßenbaulastträger natürlich auf die Verkehrssicherheit des Gehölzes mit achten. Dies entbindet aber nicht von einer Eigentümerhaftung.“

In der Praxis wird das auch in Roßwein so gehandhabt. Wenn das Team des Bauhofes unterwegs ist, dann schaut es schon mal auf Bäume, die nicht in Verantwortung der Kommune zu betreuen sind. Die Männer und Frauen fahren nicht an Ästen vorbei, die herabzustürzen drohen und räumen Äste zur Seite, wenn die auf der Straße oder für Radfahrer störend gleich am Straßenrand liegen.

Regelmäßige Begutachtungen von Bäumen an Straßen gibt es dagegen nicht. „Wir schreiten ein, wenn sich Gefahren abzeichnen“, so Klöden. Bei alten Obstbäumen sei das durchaus häufiger der Fall. Die an der Straße Kobelsdorf-Hermsdorf stehen teilweise schon bedrohlich schief, einige sind hohl, andere haben kaum noch Äste.