Merken

Wer darf die Klärgrube auspumpen?

In Großpostwitz wurden Verstöße gegen Entsorgungsvorschriften festgestellt. Das kann teuer für Grundstücksbesitzer werden.

Teilen
Folgen
© Uwe Soeder

Madeleine Siegl-Mickisch

Großpostwitz. Die Sache ist im wahrsten Sinne des Wortes anrüchig. Beim Abpumpen von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wurden in der Gemeinde Großpostwitz Verstöße festgestellt. Bürgermeister Frank Lehmann (parteilos) hat die Sache jetzt öffentlich gemacht und die Bürger mit deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie der Abwasserbeseitigungssatzung zuwider handeln. Hintergrund: Seit einiger Zeit bietet ein Unternehmen aus dem Oberland seine Dienste an und fährt laut Lehmann zu „Dumpingpreisen“ Fäkalien aus Kleinkläranlagen ab. Von 15 Euro pro Kubikmeter ist die Rede. Laut Abwasserbeseitigungssatzung liegt der festgelegte Preis aber deutlich höher: 36,43 Euro pro Kubikmeter Klärschlamm müssen die Grundstücksbesitzer zahlen. Zugelassen für die Abfuhr ist im Gemeindegebiet Großpostwitz – außer dem Ortsteil Eulowitz, der zum Abwasserzweckverband „Obere Spree“ gehört – zudem nur die Oberlausitzer Entsorgungsgesellschaft aus Pommritz.

Ordnungsgemäße Entsorgung wichtig

Der offensichtliche Versuch, mit dem Auftrag an ein anderes Unternehmen Geld zu sparen, könne nach hinten losgehen, so Lehmann. Denn dann gelte die Entsorgung als rechtswidrig, was mit einer Geldbuße bestraft werden könne. Das Problem: Es geht nicht einfach nur darum, dass der Klärschlamm abgefahren wird, wenn die Anlage voll ist. Es muss auch nachgewiesen werden, dass er ordnungsgemäß entsorgt wird, also in einer großen Kläranlage – so wie Abwasser aus der zentralen Kanalisation – gereinigt wird. Und eben dieser Nachweis fehlte laut Lehmann in den Fällen, in denen das andere Unternehmen den Klärschlamm abholte. Die Grundstückseigentümer hätten nur die Rechnung über die Abfuhr vorlegen können. Das Unternehmen selbst habe zwar mitgeteilt, dass der Klärschlamm an die Kläranlage Ebersbach geliefert wurde. Nachweise darüber wurden allerdings nicht vorgelegt.

Gemeinde bekommt Rechnung

Die Oberlausitzer Entsorgungsgesellschaft hingegen liefert den Klärschlamm an die Bautzener Kläranlage. Von dort bekommt die Gemeinde laut Lehmann die Rechnung und damit den Nachweis über die Entsorgung. Dass sämtliches Abwasser, was anfällt, ordnungsgemäß gereinigt wird, muss die Gemeinde wiederum gegenüber dem Freistaat nachweisen. Für nicht korrekt gereinigtes Abwasser fällt eine Strafabgabe an. Wer eine vollbiologische Kleinkläranlage betreibt – und das müssen ab 2016 alle –, braucht eine solche Abgabe eigentlich nicht zu befürchten, wenn die Anlage vorschriftsmäßig arbeitet. Kann er allerdings nicht nachweisen, dass der anfallende Klärschlamm ordnungsgemäß entsorgt wurde, droht die Strafabgabe doch.

Bisher sei die Gemeinde noch nicht gegen die rechtswidrige Entsorgung vorgegangen, sagt Lehmann, schließt das für die Zukunft aber nicht aus. Er hofft jedoch, dass sich die Grundstücksbesitzer nun einsichtig zeigen. Zudem habe das betroffene Unternehmen angekündigt, seine Geschäftstätigkeit einzustellen.