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Wenn Rentner Brände löschen

Damit ein Weigersdorfer bei der Feuerwehr bleiben kann, schraubt Hohendubrau die Altersgrenze auf 67. Ein Einzelfall. Bisher.

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© André Schulze

Von Steffen Gerhardt

Willfried Gläser wird in einigen Monaten 65 Jahre. Mit diesem Alter endet eigentlich der aktive Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr in Weigersdorf. Aber an das Aufhören denkt der 64-Jährige noch nicht. „Ich möchte meinen Kameraden weiterhin zur Seite stehen und meinen Dienst als Maschinist machen“, sagt der Weigersdorfer. Über diesen Wunsch informierte er den Feuerwehrausschuss der Gemeinde Hohendubrau. Dieser formulierte daraus einen Antrag und reichte ihn bei der Gemeindeverwaltung ein. Sie hatte die Aufgabe, die Feuerwehrsatzung zu ändern.

Stimmen zu dem Fall

Hohendubrau: Wer möchte, kann länger im aktiven Dienst bleiben

Die Gemeinde trägt den Entschluss mit und verlängert die freiwillige aktive Dienstzeit in den Ortswehren von Hohendubrau von bisher 65 auf 67 Jahre. Dem Vorsitzenden des Verwaltungsverbandes Diehsa ist es wichtig herauszustellen, dass das „kein Muss für alle Kameraden ist, sondern nur auf eigenen Wunsch des Betroffenen erfolgt“, so Dirk Beck im Gemeinderat von Hohendubrau. Weiterhin steht es den Feuerwehrleuten offen, mit Vollendung des 65. Lebensjahres in die Alters- und Ehrenabteilung zu wechseln oder ganz aus dem Feuerwehrdienst auszuscheiden.

Kommunen: Gut aufgestellt mit jungem Nachwuchs

Von einem früheren Fall in Nieder Seifersdorf mal abgesehen, ist diese Dienstverlängerung ein Novum bei den Ortswehren. Zumindest bestätigt das der Boxberger Bürgermeister Achim Junker. „Das wäre eine Option, um die Tagesbereitschaft besser zu gewährleisten“, sagt er. Aber weder der Bürgermeister noch in den Wehren hat man bisher den Wunsch gehabt, bis 67 Jahre aktiven Dienst zu machen. Vielmehr setzt Junker auf jungen Nachwuchs bei den neun Ortswehren der Gemeinde. „In Uhyst hat sich jetzt eine neue Gruppe der Jugendfeuerwehr gegründet und auch die anderen Wehren kümmern sich um den Nachwuchs“, erklärt Junker. Damit sieht er von sich aus erst mal keinen Bedarf auf Änderung der Feuerwehrsatzung. Mit den Kameraden darüber reden sollte man aber.

In Rothenburg hat ebenfalls noch kein Feuerwehrmann diesen Wunsch geäußert, bis 67 zu dienen. Das sagt Stadtwehrleiter Torsten Jucke. Er ist zuständig für sieben Ortswehren. „Und wenn, dann wird das eine Einzelfallentscheidung sein, die zu prüfen ist.“ Wie die Boxberger setzen die Rothenburger auf den jungen Nachwuchs. „Wir haben drei Jugendfeuerwehren und sind im Vergleich zur Einwohnerzahl damit gut aufgestellt“, betont Jucke.

Kreisbrandmeister: Kein Allheilmittel gegen fehlende Einsatzbereitschaft

Kritisch sieht Kreisbrandmeister Peter Eichler die Verlängerung der Dienstzeit bis 67 Jahre. „Nicht ohne Grund ist bei der Berufsfeuerwehr bereits mit Sechzig Schluss..“ Dabei verweist Eichler auf gesundheitliche Probleme, die im höheren Alter durchaus öfter auftreten können. Formalrechtlich ist es den Kommunen erlaubt, Feuerwehrleute bis zum 67. Lebensjahr im aktiven Dienst zu lassen. Aber man sollte vor so einer Entscheidung auch an den gesundheitlichen Schutz der Feuerwehrmänner und -frauen denken. Denn aktiver Dienst bedeutet, sich regelmäßig schulen zu lassen, Übungen zu absolvieren und bereit für Einsätze aller Art zu sein. Besonders was Atemschutztäger betrifft, sieht Peter Eichler Probleme in diesem Alter. „Zumal wir einen generellen Mangel an Kameraden mit dieser Ausbildung haben.“ Es sollte bei einer Einzelfallentscheidung bleiben, darauf plädiert Eichler. Aus seiner Sicht rechtfertigt eine längere Dienstzeit nicht das Manko in der Tagesbereitschaft. Und: „Das kann nicht die Zukunft der Feuerwehrarbeit sein.“

Unfallkasse: Ältere Feuerwehrleute sind ein höheres Risiko

Mit höherem Alter steigt das Risiko, ein Fall für die Unfallkasse Sachsen zu werden. Das meint Pressesprecher Karsten Janz nicht nur mit Blick auf seinen Arbeitgeber, sondern auch im Interesse der Feuerwehrleute. Denn die Unfallkasse zahlt nur für Schäden, die durch das unmittelbare Ereignis, wie einem Hausbrand, ausgelöst werden. Fährt der Kamerad aber mit sogenannten Vorschäden, wie einer Kreislaufschwäche, zum Einsatz und erleidet dort einen Herzinfarkt, braucht die Unfallkasse dafür nicht aufzukommen. Das sollte man bei seiner Entscheidung mit bedenken, rät Janz.

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