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Denkmal droht Abriss

Ein historisches Haus in der Äußeren Neustadt soll Neubauten weichen. Eine Sanierung sei nicht möglich. Das sieht ein Experte jedoch anders.

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© René Meinig

Von Sarah Grundmann

Zugegeben: Das Haus an der Scheunenhofstraße 3 bietet nicht gerade einen schönen Anblick. Die Fassade ist mit Graffiti beschmiert, die Fensterscheiben sind eingebrochen, der Putz bröckelt. Aber das Objekt in der Äußeren Neustadt steht unter Denkmalschutz. Wer hinter die bröckelnde Fassade schaut, kann den einstigen Charme des Gebäudes noch erkennen.

Dort will das Dresdner Unternehmen Immokonzept drei moderne Neubauten errichten.
Dort will das Dresdner Unternehmen Immokonzept drei moderne Neubauten errichten. © Immokonzept Dresden
In dem hofähnlichen Ensemble sollen 18 Eigentumswohnungen entstehen.
In dem hofähnlichen Ensemble sollen 18 Eigentumswohnungen entstehen. © Immokonzept Dresden

„Es besticht mit fein gearbeiteten Fensterprofilen, flächigen Sandsteingewänden, Biberschwanz-dachdeckung und weiteren schönen Details“, gerät Bauunternehmer Frank Wießner ins Schwärmen. Das Haus ist eines der ältesten Gebäude in der Umgebung, gehört zu den im 17. Jahrhundert erbauten Scheunenhöfen. Die meisten von ihnen sind bereits modernen Neubauten oder Straßen gewichen. „Ich habe mich seit Jahren vergeblich um den Kauf des Hauses zur Sanierung bemüht“, sagt Wießner. Doch das Dresdner Unternehmen Immokonzept habe mehr geboten. Nun droht dem Haus das gleiche Schicksal wie den anderen Scheunenhöfen.

Noch in diesem Jahr sollen in der Scheunenhofstraße die Abrissbagger anrollen. Dann weicht das historische Gebäude einem Komplex aus drei modernen Neubauten. In dem hofähnlichen Ensemble sollen 18 Eigentumswohnungen entstehen. Die Zwei- bis Vierraumwohnungen mit 52 bis 109 Quadratmetern werden im kommenden Jahr bezugsfertig sein und werden schon jetzt im Internet angeboten. So wird das Vierzimmer-Penthouse mit Fußbodenheizung, Gäste-WC, Terrasse und vielem weiteren Luxus für 440 000 Euro angepriesen. Auf SZ-Anfrage wollte sich die Firma nicht äußern. Auch nicht zu der Frage, warum sie das Objekt abreißen will, anstatt es zu sanieren.

Wießner kann diese Entscheidung nicht verstehen: „Das Haus ist ohne Weiteres sanierbar. Ich habe schon mehrere Gebäude in solch einem Zustand hergerichtet.“ So zum Beispiel eine alte Villa in der Sierksstraße in Loschwitz. Auch in der Scheunenhofstraße hätte er das Projekt gerne in Angriff genommen, konnte mit seinem Angebot von 500 000 Euro aber nicht beim privaten Eigentümer punkten. Über die Pläne des neuen Besitzers schüttelt er den Kopf: „Ist das wirklich, was unsere Gesellschaft will?“ Scheinbar nicht.

Zumindest werden die Pläne auf der Facebook-Seite „Verschwundenes Dresden“ heftig diskutiert. Die 28 Kommentare unter dem Beitrag der Gruppe sind fast durchweg negativ. „Da kommt dann wieder ‚moderne Bauweise‘; Glas und Beton – echt traurig“, schreibt ein Nutzer. „Kann man diese Betonklötze nicht woanders errichten?“, fragt eine andere. Im sozialen Netz wundern sich die Leute vor allem darüber, dass eine Genehmigung für den Abriss des Gebäudes erteilt wurde – obwohl es doch unter Denkmalschutz steht.

„Der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ gilt besonders für Baudenkmäler. Jedoch endet die rechtliche Verpflichtung dort, wo ein Erhalt beziehungsweise hier die Rekonstruktion des Gebäudes so hohe Kosten verursacht, dass diese durch die zu erwartenden Einnahmen nicht wieder aufgewogen werden können“, heißt es dazu aus dem Denkmalschutzamt. „Bei der Scheunenhofstraße 3, einem ruinösen Gebäude, bei dem ein jahrzehntelanger Leerstand vorangegangen ist, war die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben. Angesichts des Zustandes wäre bei einem Sanierungsversuch auch fraglich, ob die Denkmaleigenschaft erhalten geblieben wäre, da sehr viel Substanz nicht mehr brauchbar ist.“ Aussagen, die Wießner bezweifelt.

Dass er ebenfalls ein Gebot abgegeben hat und das Objekt sanieren wollte, wusste die Stadt bislang nicht. „Das Denkmalschutzamt hätte auch kein Instrument gehabt, einen Verkauf zu einem niedrigeren Preis zu erzwingen. Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte des Verkäufers“, heißt es aus dem Amt. Bei städtischen Grundstücken arbeite die Behörde darauf hin, die Denkmäler zu erhalten. Neben der Unwirtschaftlichkeit für den Investor können auch öffentliche Interessen für einen Abriss sorgen. So zum Beispiel, wenn eine Straße gebaut werden soll. Wird der Abriss genehmigt, erlischt der Denkmalschutzstatus. Nur im Einzelfall müssen beim Neubau bestimmte Auflagen erfüllt werden. Vor allem, wenn in der Umgebung weitere Denkmäler stehen.

Auf der Scheunenhofstraße hingegen ist für den neuen Eigentümer der Weg für die modernen Neubauten frei. „Als Bauherr hat man doch eine Verantwortung gegenüber der Stadt“, ärgert sich Wießner. „Natürlich will ich bei meinen Projekten auch verdienen, das ist für einen Unternehmer ja normal. Doch es sollte nicht ausschließlich auf den Profit ankommen.“