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Wenn der Friedhof stirbt

In Brockwitz steigen die Gebühren, in Weinböhla gibt es keine Grabpflege mehr. Wie geht es mit den Friedhöfen weiter?

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© Arvid Müller

Von Peggy Zill

Coswig/Weinböhla. Nur weil es weniger Gräber gibt, wird die Arbeit auf den Friedhöfen nicht automatisch weniger – und erst recht nicht billiger. Wege, Mauern, Hecken und Kapellen müssen gepflegt und instand gehalten werden, egal wie viele Bestattungen es jährlich gibt. Auf den Friedhöfen in Brockwitz steigen deshalb die Gebühren. Und es wird darüber nachgedacht, wie es in Zukunft mit den Friedhöfen weitergeht.

„Alle zwei bis drei Jahre müssen die Kalkulationen für Friedhöfe überarbeitet und angepasst werden“, erklärt Pfarrer Matthias Quentin. Wie die allgemeinen Kosten gestiegen sind, werden es deshalb auch die Friedhofsgebühren. Als jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr sind in Zukunft 18 Euro statt 15 Euro fällig. Und ab 2018 steigt die Gebühr auf 20 Euro. Rücklagen für größere Reparaturen sind dennoch nicht möglich. Die Friedhofsmauer, die in Brockwitz dringend repariert werden müsste, übersteige die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde.

Mit Coswig hat es erste Gespräche gegeben, inwieweit die Stadt sich an der Erhaltung der Friedhöfe beteiligen könnte. Die Kirchgemeinde betreibt zwei: Einen an der Kirche und einen am Ortsausgang Richtung Sörnewitz. Letzterer entstand erst Anfang des 20. Jahrhunderts, als es rund um die Kirche von Brockwitz zu eng wurde. Heute gibt es pro Jahr nur noch etwa 25 Bestattungen. „Wenn wir Unterstützung bekommen, sehen wir uns in der Lage, die Friedhöfe langfristig zu erhalten. Wenn nicht, muss über die Weiterführung in der jetzigen Form neu nachgedacht werden“, so Matthias Quentin.

In anderen Gemeinden hat man sich für die teilweise Stilllegung von Flächen entschieden. So zum Beispiel auch in Dresden auf dem St. Pauli Friedhof. Eine Entwidmung dauert jedoch mindestens 25 Jahre. Sobald diese beschlossen ist, kommt es nicht mehr zu Neubestattungen. Der Friedhof hat somit nur noch Bestand. Dennoch muss in dieser Zeit die Friedhofsunterhaltung und der Gräber bis zum Auslaufen der Ruhezeiten finanziert werden.

Pflichtaufgabe der Stadt

Die Stadt müsste einspringen, weil das Bestattungswesen zu ihrer Pflichtaufgabe gehört. Laut Oberbürgermeister Frank Neupold (parteilos) ist allerdings ein Nachweis nötig, dass ein Friedhof nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. „Man kann Friedhöfe kostendeckend betreiben“, so Neupold. Dann dürften die Gebühren aber nicht zu niedrig sein. Wenn jedoch zu hohe Preise verlangt werden würden, würde es gar keine Beerdigungen mehr geben, entgegnet Pfarrer Quentin.

Im geplanten Friedwald sieht er keine Gefahr für die Dorffriedhöfe. „Die Menschen hier sind noch sehr ortsgebunden.“ So sieht das auch Pfarrer Norbert Reißmann aus Weinböhla. Er sei darüber zwar nicht erfreut, aber er mache sich auch nicht zu große Sorgen. „Als Weinböhlaer will man auf den Weinböhlaer Friedhof begraben werden.“ Dennoch musste auch hier der Kirchenvorstand eine Entscheidung treffen: Seit Anfang des Jahres gibt es keine Grabpflege mehr – außer Dauergrabpflegen und Urnengemeinschaftsgrabanlagen. Die Entscheidung sei aus rein wirtschaftlichen Gründen gefallen, erklärt Pfarrer Norbert Reißmann. Aber nicht etwa, weil der Weinböhlaer Friedhof der Kirchgemeinde finanzielle Sorgen macht. „Wir konzentrieren uns nun auf unser Kerngeschäft“, so Reißmann. Die Grabpflege würde nicht dazugehören und sei bei den hiesigen Gärtnereien ganz gut angesiedelt. Die Gemeinde hätte für die Bepflanzung zwei Mitarbeiter einstellen müssen, was zu einer Gebührenerhöhung geführt hätte.

Daniel Prinz von Sachsen wartet noch auf die Genehmigung vom Landratsamt für seinen Bestattungswald im Friedewald. Er geht davon aus, dass die im nächsten Monat kommt. Zur nächsten Stadtratssitzung in Coswig würden dann die Verträge und Satzungen beschlossen werden. Wie teuer die Urnenbestattung unter der Baumwurzel sein wird, kann Daniel Prinz von Sachsen noch nicht genau sagen. Zwischen 200 und 250 Euro wird die Beisetzung vermutlich kosten. Hinzu kommt eine Gebühr für das Recht auf einen bestimmten Bestattungsplatz. „Das sind dann aber einmalige Kosten. Man braucht keinen Grabstein und keine Pflege.“