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Wenn der Falschparker nichts falsch macht

Wer auf seiner privaten Fläche parkt, verstößt nicht gegen die Verkehrsregeln. In einem Fall am Görlitzer Konsulplatz ist das ein Problem.

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© privat

Von Ralph Schermann

Görlitz. Andreas Pallesche ärgert sich. Zum einen, weil er regelmäßig wegen seiner Sprunggelenke in ärztliche Behandlung muss, zum anderen, weil er auf dem Weg dorthin jedes Mal höllisch aufpassen soll: „Immer, wenn ich zu meinem Arzt auf den Konsulplatz in Görlitz gehe, blockiert dort ein Jeep den Gehweg. Um diese Standfläche herum werden die Platten und Pflastersteine immer unebener und damit die Gefahr für Fußgänger größer, vor allem für solche, die wie ich besonders vorsichtig sein müssen.“

Andreas Pallesche hat sich deshalb bereits vor mehreren Wochen an das Görlitzer Ordnungsamt gewandt. Dort erfuhr er, dass er nicht der Einzige sei, der entsprechende Beschwerden vorbrachte. Jetzt fragt er: Warum wird dann nichts unternommen? Denn das Fahrzeug parkt und parkt und parkt. „Schläft die Verwaltung?“ Die Antwort darauf aber verblüfft: Der Besitzer des Autos machte bisher gar nichts falsch. Die Erklärung dafür ist einfach. Stadtpressesprecher Wulf Stibenz nennt sie: „Die betreffende, mit Gehwegplatten befestigte Fläche, ist Privatbesitz. Gelegen neben dem eigentlichen Gehweg gehört sie zum Haus Konsulstraße 6/8. Rechtlich ist es der Verkehrsüberwachung nicht möglich, an dieser Stelle Verwarnungen aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO auszusprechen. Denn: Jedermann ist berechtigt, sein Fahrzeug auf seiner privaten Fläche abzustellen. Der Vollzugsdienst hat außer bei Gefahr im Verzug keine Eingriffsrechte in den privaten Raum. Der Besitzer parkt also berechtigt, und sollten andere Autos dort gegen den Willen des Eigentümers abgestellt werden, hat dieser selbst Sorge dafür zu tragen, dass Unberechtigte an dieser Stelle nicht parken können.“

Dennoch dürfte sich auch für Andreas Pallesche eine Lösung finden. Denn besagte Fläche ist nicht für jedermann als Privatbesitz erkennbar. „Der Eigentümer wurde im Mai aufgefordert, diese Fläche durch bauliche Maßnahmen sichtbar vom öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen“, berichtet Wulf Stibenz. Daraufhin erbat sich der Eigentümer Zeit bis zum Herbst, was ihm auch gewährt wurde. Nun ist Herbst. Fazit aus dem Rathaus: „Sollte keine Reaktion seitens der Eigentümer erfolgen, wird die Stadt entlang der öffentlichen Verkehrsfläche Poller setzen, um den kommunalen Gehweg zu schützen und um weitere Schäden dort zu vermeiden.“