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Wenn der Bagger ohne Genehmigung schaufelt

Ein Einfamilienhaus steht schon in Malter. Aber die Baugenehmigung muss noch überarbeitet werden. Das sollte eigentlich anders laufen.

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© Egbert Kamprath

Von Franz Herz

Malter. Eine nachträgliche Baugenehmigung, das kommt öfter vor, als ein Laie denkt. Damit hatte sich auch der Technische Ausschuss des Stadtrats Dippoldiswalde auf seiner jüngsten Sitzung zu befassen. Es geht um ein Bauvorhaben in Malter, das die Behörden seit bald zwei Jahren beschäftigt.

Im August 2014 beantragte der Bauherr eine Erdaufschüttung, um darauf sein Einfamilienhaus zu errichten. Doch die Unterlagen reichten dem Bauamt der Stadt Dippoldiswalde nicht aus. Deswegen stimmte sie dem Vorhaben nicht zu. Der Bauherr ging aber ans Werk und hat Erde aufgeschüttet. Dafür gab es dann schon im Dezember 2014 eine erste nachträgliche Genehmigung, wie die Stadtverwaltung die Ausschussmitglieder informierte.

Damit war die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Im Frühjahr 2015 haben Nachbarn und der Ortschaftsrat erneut angezeigt, dass auf dem Grundstück ungenehmigt Erde aufgeschüttet worden ist.

Bei einem Vor-Ort-Termin im Mai 2015 haben sich Verantwortliche der Bauaufsicht im Landratsamt, des städtischen Bauamts, Planer, Bauherr und Nachbarn getroffen. Dabei wurde gefordert, dass der Bauherr seine Pläne überarbeitet, sprich einen Teil der Erdaufschüttung wieder entfernen lässt. „Damit werden die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken wiederhergestellt“, informierte Bernd Kohl, der Bauamtsleiter der Stadt Dippoldiswalde. Die jetzigen Aufschüttungen reichen bis an die Grundstücksgrenzen. Das kann so nicht bleiben.

Keine Stellungnahme vom Ortschaftsrat

Ortsvorsteherin Claudia Glöß hat dazu an die Stadtverwaltung geschrieben, dass ortsfremdes Erdmaterial eingebracht und außerdem der Boden verdichtet worden sei. Das sei bisher vom Landratsamt nicht ausreichend verfolgt worden. Deswegen will der Ortschaftsrat zu den neuen Plänen keine Stellungnahme abgeben.

Das Landratsamt hält sich in dem Fall bedeckt. Bauamtsleiter Rainer Frenzel sagt, dass auch ungenehmigte Vorhaben nachträglich geprüft werden, ob sie nicht doch genehmigt werden können. So ist es zu der nachträglichen Baugenehmigung im Dezember 2014 gekommen. Die weitergehenden Aufschüttungen 2015, ebenfalls ohne Genehmigung, würden noch geprüft.

Generell gilt, dass jemand, der etwas aufschütten oder abgraben, bauen oder umnutzen will, prüfen muss, ob er dafür eine Genehmigung benötigt. Dabei helfen die Bauämter der Stadt und im Landratsamt. Wenn jemand ohne Genehmigung baut, ist das nach der sächsischen Bauordnung eine Ordnungswidrigkeit, im Volksmund ein Schwarzbau. Dafür drohen Bußgelder. Frenzel geht nicht auf den konkreten Fall ein. Theoretisch kann ein solches Bußgeld bis zu 500 000 Euro kosten. Aber so hart geht das Landratsamt nicht vor. Frenzel beschreibt das Beispiel eines Wohnhauses. Der Bau war begonnen, obwohl der Bauantrag gestellt, aber noch nicht genehmigt war. Hier wurde ein Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 5 000 Euro eingeleitet. Dabei spielt noch eine Rolle, ob jemand absichtlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Das sind aber alles Fragen, die das Landratsamt zu klären hat. Die Ausschussmitglieder in Dippoldiswalde hatten nur darüber zu entscheiden, ob die neuen Pläne in Malter passen. Dem stimmten sie einstimmig zu bei einer Enthaltung.