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Wem gehört ihr?

3 000 Wohnungen verfallen in Dresden. Die Stadt hat nicht viele Möglichkeiten, daran etwas zu ändern.

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© Sven Ellger und Christian Juppe

Von Tobias Wolf

Bröckelnde Fassaden, erblindete Fenster, vernagelte Eingänge: Es ist ein tristes Bild, das sich vielerorts in Dresden noch bietet. Da sind alte Stadtvillen, Mehrfamilien- und Gründerzeithäuser, deren einstiger Charakter dem Charme verfallender Ruinen gewichen ist. 3 000 Wohnungen in der Stadt fallen in diese Kategorie. Wem gehören die leer stehenden Häuser, die teils in Bestlagen vor sich hin gammeln? Was geschieht mit ihnen, werden sie noch rekonstruiert oder gar abgerissen? Sind es ungeklärte Eigentumsverhältnisse, wie es sie nach dem Mauerfall gab? Oder stecken vielleicht sogar noch Rückgabeansprüche aus der Zeit der Nazi-Herrschaft dahinter?

Leer stehende Häuser an der Königsbrücker und der Grünen Straße.
Leer stehende Häuser an der Königsbrücker und der Grünen Straße. © Sven Ellger und Christian Juppe

Antworten weiß Ursula Beckmann, Chefin des Dresdner Bauaufsichtsamts. „Wir haben kein Problem mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen“, sagt die 52-Jährige. „Im Grundbuch steht zu jedem Grundstück der Name einer Privatperson oder eines Unternehmens.“ Laut städtischem Rechtsamt kommen ungeklärte Ansprüche oder Fälle mit unauffindbaren Eigentümern selten vor. Für im Dritten Reich verfolgte Bürger, die ihr Vermögen verloren haben, sei das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuständig. Probleme gebe es Beckmann zufolge eher, wenn ein Eigentümer stirbt und Erben nicht ohne Weiteres ausfindig zu machen sind oder streiten.

Als Beispiel führt sie ein einsturzgefährdetes Haus in der Friedrichstadt an. Die Erben waren unbekannt, sodass die Abrissverfügung nicht zugestellt werden konnte. „In solchen Fällen suchen wir Hilfe beim Amtsgericht, um die Erben zu finden“, sagt Beckmann. Im Fall der Friedrichstädter Ruine fanden sich schließlich drei Menschen in einer Erbengemeinschaft zusammen, die nicht mal wussten, ob es noch weitere Erben gibt. „Die haben das dann einfach auf eigene Kosten abgerissen.“

Auch Insolvenzen bereiten Probleme. Geht ein Eigner pleite, müssen aus dem Restvermögen zunächst die Gläubiger bezahlt werden. Geld für die Absicherung von Häusern ist oft nicht vorhanden, geschweige denn dafür, einen Dachstuhl oder einsturzgefährdete Etagen abzureißen. In solchen Fällen muss das Rathaus einspringen und die Arbeiten selbst bezahlen, ohne dass das Geld zurück in die Stadtkasse fließt. Dem neuen Eigentümer kann dies wohl kaum in Rechnung gestellt werden. Manchmal können sich auch die Besitzer den Erhalt eines Hauses schlicht nicht leisten, scheuen aber den Verkauf. „Die Stadt kann immer nur tätig werden, wenn unmittelbare Gefahr besteht, sodass zum Beispiel Gebäudeteile herunter zu fallen drohen“, sagt Dresdens oberste Bauaufseherin. Zunächst müssen das zwar die Eigentümer selbst organisieren. Um dem Ganzen mehr Nachdruck zu verleihen, kann das Amt jedoch auch Zwangsgelder androhen. „Manchmal fruchtet aber auch so etwas nicht“, sagt Beckmann. Einen Milliardär jucken 10 000 Euro Strafe kaum.

Was hinter den ausgeblichenen Rollläden oder den vernagelten Fenstern der sechs gezeigten Beispiele steckt, ist in den meisten Fällen nicht ermittelbar. Das Haus in der Meißner Landstraße, so erzählen Nachbarn, soll seit 2010 einem Mann aus der Lausitz gehören, der aber nur hin und wieder am Wochenende daran werkelt. Nur für das marode Haus Bautzner Straße 73 gibt es konkrete Pläne. „Wir kennen den Eigentümer, er hat im Dezember 2015 eine Genehmigung für den Abriss und einen Neubau erhalten und wir wollen, dass er im Herbst beginnt“, sagt Beckmann. „Wenn er nicht von der Genehmigung Gebrauch macht und abreißt, werden wir einen Teilabriss verfügen.“

Eigentümer zur Sanierung zu zwingen, ist kaum möglich. Zwar gebe es das Instrument des Baugebots. Das ist aber eher ein Papiertiger, weil für solche Anordnungen erst einmal hohe Hürden überwunden werden müssen. Eigentum ist vom Grundgesetz geschützt. „Die Stadt müsste einen Bebauungsplan für ein Gebiet beschließen und selbst dann ist nicht ausgemacht, dass etwas passiert.“ Im Grunde können Eigentümer so einiges immer wieder verzögern, wenn sie nicht wollen. In den 1990ern seien aber einige Bauherren in der Äußeren Neustadt einem angedrohten Modernisierungsgebot gefolgt und hätten saniert.

Revitalisierung nennen Immobilienfachleute die Sanierung alter Bausubstanz. „Momentan haben viele alte Häuser die Chance auf ein neues Leben“, sagt Beckmann. Denn der Dresdner Immobilienmarkt brummt. Beispielsweise übersteigt die Nachfrage nach Grundstücken für Einfamilienhäuser das Angebot deutlich. Vom Bauboom könnten auch die betagten Gebäude profitieren und den Charme des Verfalls ablegen. (mit SZ/acs/awe/jv/sag)