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Weinböhlaer kämpft um Baurecht

Klaus Artelt will auf seinem Grundstück ein Wohnhaus errichten, im Außenbereich. Das Landratsamt hat das letzte Wort.

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© Norbert Millauer

Von Ines Scholze-Luft

Weinböhla. Er ist mit den Nerven am Ende, sagt Klaus Artelt. Dicke Aktenordner mit umfangreicher Korrespondenz liegen vor dem Weinböhlaer. Seit vier Jahren bemüht er sich um Baurecht für rund 600 Quadratmeter seines insgesamt 1,3 Hektar großen Grundstücks am Thomas-Müntzer-Weg, direkt neben Opel-Förster.

Allerdings im Außenbereich der Gemeinde, was eine Baugenehmigung in der Regel schwer bis unmöglich macht. Deshalb will er, dass das Grundstück als Wohnbaufläche in den Flächennutzungsplan und so in den Innenbereich aufgenommen wird. Und dafür nachweisen, dass sein Land direkt an die vorhandene Bebauung anschließt. Außerdem sei das Grundstück voll erschlossen, Strom liegt an. Ebenso Wasser und Abwasser, nachdem er der Gemeinde einen kostengünstigen Kanalbau ermöglichte, durch den Verkauf einer Wegfläche. Das Land sei seit 1965 bebaut.

Vorigen März fühlte sich Klaus Artelt seinem Ziel nahe. Da erhielt er von der Gemeinde einen Bauvorbescheid. Doch die Freude schwand schnell. Das Kreisbauamt erteilte keine Genehmigung, sondern schrieb dem Antragsteller, das Grundstück liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und nicht in einem zusammenhängend bebauten Ortsteil, also nicht im Innenbereich. Es befinde sich im Anschluss an die Wohnbebauung, noch erkennbare Bebauungsreste lägen nicht unmittelbar am Thomas-Müntzer-Weg.

Gründe für eine Privilegierung, eine Ausnahme, im Sinne des Baugesetzbuches sieht das Amt in dem Fall nicht, stuft ihn als sonstiges Vorhaben ein. Das könne zwar im Einzelfall zugelassen werden, doch nur, wenn es öffentliche Belange nicht stört. Genau das aber sieht die Kreisbaubehörde. Durch eine ungeplante Anschlussbebauung, die eine weitere Zersiedlung des Außenbereichs befürchten lasse. Außerdem sei das Flurstück im Teilflächennutzungsplan und im Entwurf fürs gesamte Gemeindegebiet nicht als potenzielle Wohnbaufläche ausgewiesen. Nicht zuletzt werden Naturschutz-Beeinträchtigungen und Beispielwirkung befürchtet.

Zur abgelehnten Genehmigung hat Klaus Artelt jetzt in eine Anhörung im Kreisbauamt. Und deshalb weiter Argumente für sein Vorhaben gesammelt, wie er sagt. Noch einmal betont er, dass sein Grundstück am Ende der Siedlungsstruktur liegt, nicht im Anschluss. Das ergebe sich aus der Medienerschließung ebenso wie durch den Weg im Grundstück.

Der führe zum Betriebsgebäude, zu DDR-Zeiten fürs Lagern von Erntegut, fürs Schlafen und Kochen genutzt und unter Bestandsschutz. Das habe er alles extra noch mal neu vermessen lassen. Was der Weinböhlaer ebenfalls als Punkt für sich ansieht: Dass die Gemeinde widersprüchlich handelt. Erst erteilt sie den Bauvorbescheid. Drei Monate später wird das wieder aufgehoben, als sie beim Erarbeiten des Flächennutzungsplans die Aufnahme des Grundstücks als Wohngrundstück ablehnt. Klaus Artelt nennt zahlreiche Bauvorhaben an Sörnewitzer und Meißner Straße, die seiner Meinung nach trotz der Lage im Außenbereich Nassau genehmigt wurden.

Die Gemeinde verweist darauf, dass am Thomas-Müntzer-Weg keine weitere Siedlungsentwicklung möglich ist, eine Zersiedlung schon deshalb nicht genehmigt wird, weil das dem Landesentwicklungsplan widerspreche. Das Areal bleibt als Landwirtschaftsfläche verzeichnet. Klaus Artelt stellt im Oktober 2017 nochmals einen Antrag, sein Bauvorhaben dem Innenbereich zuzuordnen. Bisher ohne Antwort des Gemeindebauamtes. Das ärgert ihn wie die Tatsache, dass er sich bisher nicht ausführlich im Gemeinderat äußern konnte.

Bürgermeister Siegfried Zenker (CDU) spricht ebenfalls vom Vorrang der übergeordneten Planung und erklärt, dass der Gemeinde enge Grenzen gesetzt sind beim Ausweisen neuer Wohnbauflächen. Außerdem habe der Flächennutzungsplan keine Auswirkung aufs Erteilen des Baurechts. Das Landratsamt sei Genehmigungsbehörde. Trotzdem wolle man in der Gemeinde noch einmal über das Anliegen von Klaus Artelt beraten – ergebnisoffen.

Auch ein Brief an den im Wahlkreis zuständigen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas de Maizière brachte Klaus Artelt nicht weiter. Der Bundesminister bestätigt, das Grundstück liege dem Flächennutzungsplan zufolge nicht dort, wo die Gemeinde Schwerpunkte der Wohngebietsentwicklung sieht, sondern bauplanerisch im Außenbereich. Zwar habe die Gemeinde den Bau eines Eigenheims ermöglichen wollen – Stichwort Bauvorbescheid –, doch das Kreisbauamt habe keinen Ermessensspielraum für einen positiven Bescheid gesehen. Was der Minister bedauert. Seiner Auffassung nach sollte das Bauen im Außenbereich im ländlichen Raum nicht mehr zu starr gehandhabt werden. Deshalb setze er sich im Bundestag für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen ein, antwortet er Klaus Artelt.

Dem gibt das etwas Hoffnung. Mehr noch aber ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) von 2016 unter dem Bandwurm-Titel „Ausnahmsweise Erstreckung des Bebauungszusammenhangs auf unbebaute Flächen“.

Dem VGH zufolge endet dieser Zusammenhang regelmäßig am letzten Baukörper. Doch könnten besondere Geländeverhältnisse wie Damm, Böschung, Waldrand im Einzelfall ausnahmsweise rechtfertigen, dass auch daran anschließende unbebaute Flächen noch dem bebauten Bereich zuzuordnen sind, wenn optisch der Zusammenhang zu erkennen ist.

Klaus Artelt hat eine Böschung im Grundstück. Das will er diese Woche bei der Anhörung im Kreisbauamt unbedingt mit anführen.