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Wegen Vergewaltigung vor Gericht

Ein 57-jähriger Mann soll mehrere Sexualdelikte begangen haben. Aber ist sein angebliches Opfer glaubwürdig?

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Nur sieben Minuten dauerte die Verhandlung vorm Amtsgericht Döbeln. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt. Angeklagt war ein 57-jähriger Mann aus Rochlitz. Vorgeworfen wurde ihm die Beschaffung pornografischer Schriften, sexuelle Übergriffe auf eine Jugendliche und der sexuelle Missbrauch eines Mädchens.

Im Zeitraum von August 2016 bis Ende Juli 2017 soll er mit einer 16-Jährigen mehrfach gegen Geld Geschlechtsverkehr gehabt haben, unter anderem in einem Hotel in Radeberg. Um sie sich gefügig zu machen, verabreichte er ihr Schnaps. Als sie angetrunken war, nutzte er das aus. Er soll sie ausgezogen, auf das Bett gelegt und von ihr Videoaufnahmen gemacht haben. Dabei soll er an ihrer Scheide manipuliert und das gefilmt haben. Auf mehreren Bilddateien stellt sie ihr Geschlechtsteil zu Schau. Außerdem soll er sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben.

Nach Verlesung der Anklage durch Staatsanwältin Angelika Rickert von der Staatsanwaltschaft Chemnitz verkündete Richterin Marion Zöllner, dass die Anklageschrift nur sexuellen Missbrauch umfasst. „In der Anklageschrift fehlt ein Absatz, so- dass es auch um Vergewaltigung geht“, sagte sie. Daraufhin stellte die Verteidigerin, Rechtsanwältin Peggy Wetzig aus Döbeln, den Antrag, das Verfahren auszusetzen. „Das ist ein ganz anderer Sachverhalt“, sagte sie. „Ich muss die Akte neu durchgehen.“ Zu den angeklagten Taten äußerten sich weder Täter noch Rechtsbeistand.

Desweiteren stellte Staatsanwältin Angelika Rickert den Antrag, bis zur nächsten Verhandlung ein Glaubwürdigkeitsgutachten der Geschädigten einzuholen. Dem gab Richterin Zöllner statt. Das Gutachten ist notwendig, weil Täter und Opfer zu den Vorfällen unterschiedliche Angaben machten.