Merken

Wasserrettung wird Fall für die Polizei

Die Finanzierung des Dienstes am Olbersdorfer See durch die Sparkassenstiftung stößt auf Kritik. Nun gibt es eine Anzeige.

Teilen
Folgen
© Rafael Sampedro

Von Mario Sefrin

Olbersdorf. Die Meldung über die finanzielle Absicherung des Wasserrettungsdienstes am Olbersdorfer See ist keine drei Wochen alt, da steht das gefundene Konstrukt schon wieder infrage. Denn gegen die gefundene Lösung gibt es eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Untreue. Der Vorwurf: satzungswidrige Verwendung von Stiftungsgeldern der Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien. Gestellt hat die Anzeige der Olbersdorfer Gemeinderat Mike Herglotz (100pro Olbersdorf).

Dabei ist die Sparkassenstiftung eigentlich der Retter in der Not für die Wasserwacht am Olbersdorfer See, welche die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) übernehmen. Denn nachdem der Landkreis Görlitz, der die Wasserwacht am See bislang bezahlt hat, im vorigen Jahr aus Spargründen die Verträge dafür gekündigt hatte, wurde vor Kurzem dank Vermittlung des Landrates die Finanzierung über die Sparkassenstiftung präsentiert. Vertraglich geregelt stellt die Stiftung demnach in den nächsten drei Jahren jeweils 12500 Euro für den wassergebundenen Rettungsdienst am Olbersdorfer See bereit. DLRG und DRK müssen den Rettungsdienst in der Badesaison zu bestimmten Zeiten absichern. Bei beiden Organisationen ist die Freude über diese Lösung groß. Schließlich gibt der Vertrag ihnen die erforderliche Sicherheit, um die Wasserwacht auch in den nächsten Jahren gewährleisten zu können – und somit den Olbersdorfer See als beliebtes Badegewässer sicherer zu machen.

Dagegen hat auch Mike Herglotz nichts. Aber er sagt: „Auf den ersten Blick können sich alle Beteiligten freuen. Aber eben nur auf den ersten Blick.“ Herglotz kritisiert, dass die Sparkassenstiftung die Wasserrettung am Olbersdorfer See finanziert. „Die Verwendung von Mitteln der Sparkassenstiftung für eine Pflichtaufgabe des Landkreises widerspricht der Satzung der Stiftung. Genau diese Mittel stehen für die sozialen Zwecke laut Stiftungsziel nun nicht mehr zur Verfügung.“

Außerdem fürchtet Mike Herglotz, dass sich der Landkreis dank der nun gefundenen Lösung ganz aus der Verantwortung für den wassergebundenen Rettungsdienst zurückzieht. Auch deshalb hat er die Anzeige gestellt: „Mit der Anzeige wird einzig das Ziel verfolgt, dass durch die Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden die Klarstellung erfolgt, dass die Wasserrettung nach Paragraph 2 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine Pflichtaufgabe des Landkreises ist“, sagt Mike Herglotz. „Und dafür sind notwendigerweise auch entsprechende Haushaltsmittel einzustellen. Mittel der Sparkassenstiftung dürfen dafür nicht verwendet werden. Da wären wir dann beim Vorwurf der Untreue.“ Ganz bewusst sei die Anzeige dabei gegen unbekannt gerichtet, so Herglotz. „Weil es eben nicht darum geht, mit Vorverurteilungen einzelne Personen bloß zu stellen.“

Sollten die Ermittlungen jedoch ergeben, dass der Landkreis nicht für die Wasserrettung zuständig ist, wäre eine Finanzierung über die Sparkassenstiftung mit deren Stiftungszweck und -satzung wiederum vereinbar, so Herglotz. „Dann danke ich dem Landrat sogar persönlich.“ In diesem Fall ergeben sich für ihn aber sogleich neue Fragen: „Wer trägt dann die Verantwortung zum Beispiel für die Festlegung der Einsatzzeiten? Bei wem muss der Staatsanwalt klingeln, wenn außerhalb der Einsatzzeiten jemand am See verunglückt und keine Hilfe vor Ort ist?“ Dass nun die Wasserrettung am Olbersdorfer See wieder in Gefahr ist, glaubt Herglotz aber nicht. „Dem Landkreis ist durchaus klar, dass er die Pflicht und auch die Verantwortung hat. Sonst hätte er nicht über den Umweg Sparkassenstiftung am Haushalt vorbei die Rettung organisiert. Der Beschluss der Stiftung ist außerdem erst mal bindend, bis der Stiftungsrat anders entscheidet.“