Merken

Wasserrecht bremst B 169 aus

Der bestandsnahe Ausbau im Bereich Ostrau ist nicht genehmigungsfähig. Nun wird nach anderen Varianten gesucht.

Teilen
Folgen
NEU!
© André Braun

Von Sylvia Jentzsch

Ostrau. Das ist sogar für Bürgermeister Dirk Schilling (CDU) neu. Die bisher vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) favorisierte Variante des bestandsnahen Ausbaus der B 169 im Bereich Ostrau bis zu den Autobahnanschlussstellen Döbeln-Nord ist nicht genehmigungsfähig. Das teilte der Referatsleiter Planung Jens Geu auf Anfrage mit.

© Grafik/SZ

Im Mai gebe es im Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen Termin, bei dem darüber gesprochen werden soll, welche Varianten des Ausbaus der B 169 weiter verfolgt werden sollen. „Wir müssen uns die Frage stellen, was Sinn macht“, so Geu. Wahrscheinlich handelt es sich um das Gespräch, das Dirk Schilling zur Versammlung des Bundes der Selbstständigen von Ostrau und Umgebung in der vergangenen Woche angekündigt hat. „Wir sind von diesem Bau am meisten betroffen. Deswegen wollen wir für die Gemeinde auch das Beste rausholen“, versicherte er den Unternehmern.

In zahlreichen Sitzungen haben in den vergangenen neun Jahren Kommunalpolitiker und Einwohner darüber debattiert, wie die B 169 in diesem Bereich verlaufen soll. Das Lasuv hatte von Beginn an drei Varianten für den Ausbau der Bundesstraße vorgelegt. Variante eins, die Vorzugsvariante, hält sich im Wesentlichen an den bisherigen Straßenverlauf. Die beiden anderen Varianten führen hinter dem Ostrauer Gewerbegebiet und über landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Bisherige Vorzugsvariante im Trinkwasserschutzgebiet

Die bisherige Vorzugsvariante des Lasuv war der bestandsnahe Ausbau, obwohl er mit 58 Millionen Euro am teuersten war. Die Variante hat aber zwei große Nachteile – sie führt durch ein Trinkwasserschutzgebiet und Ostrau sowie das Gewerbegebiet würden „abgehangen“, weil nur eine große Auf- und Abfahrt vor Wutzschwitz geplant war. Denn die B 169 von Riesa bis zu den Autobahnauffahrten sollte nach bisherigen Planungen eine Schnellstraße werden. Das bedeutet, dass hier durchgängig eine Geschwindigkeit von 110 Kilometern gefahren werden darf. Deshalb gibt keine Abfahrten mit Ampelregelung wie bisher. Sie werden so ausgebaut wie Autobahnabfahrten.

Der gesamte Verkehr, der aus den Ortsteilen Noschkowitz, Schrebitz oder Lützschera kommen würde, und nicht die B 169 nutzt, fährt dann durch Ostrau. „Die Situation an der Kreuzung vor dem Wilden Mann ist bei dieser Verkehrsdichte bedenklich. Das wurde sogar von der Polizei angesprochen“, sagte Dirk Schilling zur Ratssitzung im April 2017. Wegen der Trinkwasserschutzzone und der sich verschlechternden Verkehrssituation für die Gemeinde, entschieden die Räte neu – für die Variante drei.

Zur Anhörung zum Ausbau der B 169 im Jahr 2009 hatten sich die Räte mehrheitlich für die Variante eins ausgesprochen. Damals wurde von einem dreispurigen Ausbau im Bestand ausgegangen. Das Gewerbegebiet sollte über eine Kreuzung in Höhe von Clanzschwitz erreichbar sein. Das kann so nicht umgesetzt werden, weil sich in diesem Bereich die Trinkwasserschutzzone zwei befindet. Eine Begradigung der Strecke sollte nach Ostrau in Richtung Zschaitz erfolgen. Wichtig für die Entscheidung für Variante eins war damals, dass so wenig wie möglich landwirtschaftlich genutzte Fläche für den Straßenbau verwendet werden sollte.

Auch bei den anderen Varianten könnte es Probleme geben

Die Variante drei führt von den Autobahnauffahrten der A 14 kommend, westlich an der Milchviehanlage vorbei über die Felder zwischen dem Noschkowitzer Holz und Kattnitz über Niederlützschera bis etwa 350 Meter hinter das Gewerbe- und Wohngebiet. Von dort verläuft die Linienführung wieder über Felder bis zum Anschluss des dritten Bauabschnittes, der sich hinter Salbitz befindet. Bei dieser Variante sollte das Gewerbegebiet einen direkten Zubringer bekommen. Der Ortskern von Ostrau wäre von der B 169 über die Straße Zur Linde und die Kirchstraße zu erreichen. Die Hammerkreuzung würde im bisherigen Bestand erhalten bleiben. Insgesamt würden bei dieser Variante sieben Brückenbauwerke und zwei Fledermausüberführungen errichtet werden müssen. Variante zwei sieht vor, die Trasse zwischen Wutzschwitz und Merschütz hindurchzuführen, um Ostrau herum.

„Wenn wir die Felder der Landwirte für die neue Trasse verwenden wollen, dann erwartet uns ein aufwendiges Baurechtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Hier sind die Belange auch genau abzuwägen“, sagte Referatsleiter Jens Geu. Außerdem seien die Varianten zwei und drei zwar nicht direkt im Trinkwassereinzugsgebiet, aber eben auch nicht weit genug weg davon. Da könnte es bezüglich des Wasserrechts ebenfalls noch Probleme geben.

„Das Thema Wasserrecht ist grundsätzlich eine große Baustelle. Die Schutzbestimmungen der EU und von Deutschland haben sich verschärft. Die Regeln des Wasserrechts sind klar und scharf“, sagte Isabel Siebert, Pressesprecherin des Lasuv. Teilweise habe die Wasserbehörde das letzte Wort, wenn es um die Umsetzung von Vorhaben des Straßenbaus gehe. In der Vergangenheit seien der Trinkwasserschutz und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie moderater gewesen. Man hätte Alternativen finden können. Das ist nun nicht mehr drin. „Jetzt hat das Wasserrecht einen höheren Stellenwert“, sagte Siebert.