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Wasser und Abwasser kosten mehr

In den Gemeinden Stolpen und Dürrröhrsdorf zahlen Einwohner künftig mehr. Das liegt unter anderem an geplanten Bauvorhaben.

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© Dirk Zschiedrich

Von Anja Weber

Stolpen/ Dürrröhrsdorf. Die neuen Gebühren bei Trinkwasser und Abwasser stehen fest. Sie sollen bis zum Jahr 2020 gelten. Für Einwohner in den Mitgliedsgemeinden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittlere Wesenitz wird es demnach teurer. Davon betroffen sind die Gemeinden Dürrröhrsdorf-Dittersbach und Stolpen. Noch gibt es aber Unstimmigkeiten.

Verbandsbetriebsleiter Steffen Göbel erklärt, weshalb die Kosten und damit auch die Gebühren steigen.

Neue oder sanierte Kanäle sind die Kostentreiber

Bei der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird die Grundgebühr von derzeit 72 Euro auf 91 Euro pro Jahr angehoben. Die Verbrauchsgebühr bleibt bei derzeit 3,35 Euro pro Kubikmeter stabil.

Hier wirken sich die allgemeine Preisentwicklung und die kalkulatorischen Kosten der Investitionen verteuernd aus. Genannt sei hier der Neubau von Kanälen und Anlagen an der Hauptstraße und im Ortszentrum Langenwolmsdorf, an der Talstraße Stolpen, im Bereich Helmsdorfer Straße Rennersdorf sowie die Ersatzneubauten der Mischwasserkanäle Bahnhofstraße und westlich des Friedhofs in Stolpen.

Auch etliche Regenwasserkanäle sollen in den kommenden Monaten saniert werden. Neben den bereits erwähnten erneuerten Mischwasserkanalisationen steht hier die Erneuerung alter Regenwasserkanäle an der Pirnaer Landstraße und Talstraße in Stolpen, Bahnhofstraße und An der Mühle in Dürrröhrsdorf-Dittersbach sowie alter Teilortskanäle in den Bereichen Hauptstraße in Langenwolmsdorf, Mittelweg in Helmsdorf, Dorfstraße in Lauterbach, Lindenstraße in Porschendorf und die Elbersdorfer Gasse.

Steigende Grundgebühr für Trinkwasser überschaubar

Im Bereich der Wasserversorgung wird die Grundgebühr für einen durchschnittlichen Anschluss von bisher 118,77 Euro auf 126,26 Euro brutto pro Jahr angehoben. Die Verbrauchsgebühr bleibt konstant bei 2,13 Euro pro Kubikmeter.

Die Angleichung sei mit Blick auf die allgemeine Preisentwicklung bei Energie, Material, Fremdleistungen und Personal sowie durch ältere und neuere Investitionen erforderlich, so Göbel. Beispielhaft seien hier der Ersatzneubau des Hochbehälters Quellenberg Dürrröhrsdorf, die Erneuerungen von Trinkwasserleitungen in den Bereichen Talstraße Stolpen, Rudolf-Breitscheid-Straße Stolpen, Bahnhofstraße Stolpen, Lindenstraße Porschendorf sowie der Neubau der Verbindungsleitung Heeselicht-Stürza erwähnt.

Entsorgung von Klärschlamm wird teurer

Bei Anlagen, die nicht ans zentrale Abwassersystem angeschlossen sind, wird die Grundgebühr von 20 Euro auf 30 Euro pro Anlage und Jahr angehoben.

Die Verbrauchsgebühr für die Klärschlammbeseitigung steigt von 31,95 Euro pro Kubikmeter auf 32,60 Euro pro Kubikmeter und beim Grubenabwasser von 18,14 Euro pro Kubikmeter auf 24,60 Euro pro Kubikmeter.

Weil sogenannte Mehrkammer- und Sammelgruben von vollbiologischen Kleinkläranlagen abgelöst wurden, sinken hier die Entsorgungsmengen deutlich. Das wird allerdings teurer, weil die Anlagen rentabel arbeiten müssen.

Neuer Vorschlag für die Gebühren bei Niederschlagswasser erwartet

Der Zweckverband geht davon aus, dass bis auf die Teilleistung der Niederschlagswasserableitung zu allen anderen Gebührensätzen mehrheitlich ein Konsens zwischen den Stadträten von Stolpen und den Gemeinderäten von Dürrröhrsdorf-Dittersbach besteht. Letzterer hat in der Sitzung am 30. Januar einstimmig gemäß Beschlussvorlage gestimmt, wobei für den Bereich Niederschlagswasserableitung dem Bürgermeister eine Bevollmächtigung für die Zustimmung bis zu einer Gebührenhöhe von 1,05 Euro pro Quadratmeter erteilt wurde.

Der Verband hatte in der neuen Kalkulation allerdings 1,14 Euro vorgeschlagen. Das ist auch dem Stolpener Stadtrat zu viel. Deshalb besteht in diesem Punkt Gesprächsbedarf.

Kaum Chancen zum Sparen

Da Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung weitreichend geregelte gesetzliche Pflichtaufgaben sind, ergeben sich für den Zweckverband kaum realistische Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten. Das Hauptaugenmerk liegt deshalb auf einer möglichst wirtschaftlichen Aufgabendurchführung.

Neben der konsequenten Nutzung der Förderung sollen die Investitionen in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur möglichst im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten zusammen mit Straßenbauprojekten durchgeführt werden, um Synergieeffekte nutzen zu können. Ferner soll auch der Benutzungszwang des Abwassersystems stärker durchgesetzt werden.