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Was nützt ein Hausverbot?

Die Manager der Riesaer Einkaufszentren hoffen auf einen Erziehungseffekt. Mancher Dieb lernt es allerdings nie.

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© Symbolbild/Becker&Bredel

Von Stefan Lehmann

Riesa. In Riesas Einkaufszentren und Supermärkten ist Andreas F.* ein äußerst ungern gesehener Gast. Regelmäßig fällt der 33-Jährige durch Diebstahldelikte auf, längst kennen ihn die Ladendetektive beim Namen. In der vergangenen Woche stand F. wieder einmal vor Gericht – und diesmal nicht nur wegen Diebstahls. Im September 2015 versuchte er, Halloween-Deko im Wert von 47 Euro aus dem Kaufland in der Elbgalerie mitgehen zu lassen und wurde erwischt. Den Ladendetektiv, der ihn hinter der Kasse ansprach, beschimpfte er als „Pisser“ – und verließ dann schnellen Schrittes das Einkaufszentrum. Einen knappen Monat später war F. wieder in der Elbgalerie unterwegs – obwohl ihm der Ladendetektiv mitgeteilt hatte, dass er dort Hausverbot hat. Auch wenn er an jenem Tag nichts gestohlen hatte, musste sich F. nun also auch noch wegen Hausfriedensbruchs verantworten.

Das Hausverbot ist neben der Anzeige das gängige Mittel der Riesaer Einkaufszentren und Supermärkte bei Diebstählen. „Jeder Mieter hat zunächst einmal sein eigenes Hausrecht“, erklärt Andree Schittko, Centermanager der Elbgalerie. Wer also im Kaufland beim Stehlen erwischt wird, muss nicht zwangsläufig bei Mediamarkt ein Stockwerk höher auch Hausverbot haben. Anders sehe die Sache aus, wenn ein einzelnes Geschäft den Namen des Diebes an das Centermanagement weiterleitet. „In solchen Fällen bekommt die Person ein Hausverbot im ganzen Center.“ Wie lange das dauert, hängt laut Schittko auch davon ab, ob der Täter schon mehrfach aufgefallen ist. „In aller Regel sind es drei Monate, es kann aber auch abweichen.“ Der notorische Ladendieb Andreas F. beispielsweise hatte sich wegen der Vielzahl an Vergehen mittlerweile ein unbefristetes Hausverbot eingehandelt.

Alkohol ist das kleinere Problem

Laut Andree Schittko kann das Hausverbot auch als erzieherische Maßnahme verstanden werden. Vor allem dann, wenn nicht Geldnot oder die Finanzierung einer Drogensucht die Gründe für den Ladendiebstahl sind, sondern zum Beispiel Mutproben unter Jugendlichen. Solche Motive seien heutzutage aber weniger häufig. „Ladendiebstahl war früher fast schon Volkssport.“ Vom Doktor bis zur Oma sei bei den Tätern so ziemlich alles dabei gewesen. „Das ist mittlerweile deutlich besser geworden“, sagt Schittko. Heutzutage konzentriere sich der Kreis der Ladendiebe – und damit auch der Hausverbote – fast immer auf den gleichen Personenkreis. Bei diesen notorischen Ladendieben dürfte der Erziehungseffekt eher gering ausfallen.

Die gleiche Beobachtung macht auch Frank Wiedemann. „Die Zahl der Hausverbote im vergangenen Jahr kann man an einer Hand abzählen“, sagt der Manager des Riesaparks. Neben den Diebstählen gebe es auch eine Reihe von Hausverboten wegen anderer Verstöße gegen die Hausordnung des Centers, zum Beispiel gegen das Alkoholverbot. „Ehe das zum Hausverbot führt, hat der Wachdienst aber viele freundliche Hinweise gegeben“, betont Wiedemann. In der Elbgalerie ist Alkohol dagegen das kleinere Problem, sagt Andree Schittko. „Es geht hier schon ganz überwiegend um Ladendiebstähle.“

Einen triftigen Grund müssen die Geschäfte und Einkaufszentren übrigens nicht haben, wenn sie jemandem den Zutritt verbieten wollen, erklärt die Riesaer Amtsrichterin Ingeborg Schäfer. „Wenn jemand Sie nicht in seinem Geschäft haben will, dann kann der das so wollen. Er braucht das nicht zu begründen.“

Hausverbot kommt mit der Post

Wichtig ist laut Andree Schittko allerdings die Art und Weise, in der das Hausverbot ausgesprochen wird. „In der Regel händigen wir dazu ein Formular aus, das die betreffende Person dann unterschreibt.“ Zumindest sollte aber ein Zeuge zugegen sein, der notfalls bestätigen kann, dass das Verbot ausgesprochen und auch gehört wurde. Den Ladendieb Andreas F. wollte das Centermanagement sogar auf dem Postweg über das Hausverbot informieren. Erfolg hatte diese Methode nicht: F. weigerte sich, das an ihn adressierte Einschreiben anzunehmen. Vor Gericht gab der 33-Jährige schließlich an, er habe von dem Hausverbot in der Elbgalerie nichts gewusst.

Eine Behauptung, die ihm letztlich nichts nutzte. Denn auf Nachfrage der Richterin bestätigte er, dass er sehr wohl wisse, dass auf Ladendiebstähle generell ein Hausverbot folgt. Für den notorischen Dieb, der zurzeit noch unter Bewährung steht, könnte das zum Problem werden. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Diebstahls in Tateinheit mit Beleidigung und Hausfriedensbruchs zu einer Gesamtstrafe von vier Monaten. Hätte er sich nach der ersten Tat im September von der Elbgalerie ferngehalten, die Strafe wäre wohl einen Monat geringer ausgefallen.

*Name geändert