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Warum wurde die Schäferhündin erschlagen?

Das Dippser Amtsgericht hörte zwei weitere Zeugen. Die Suche nach der Antwort geht trotzdem weiter.

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© Repro: SZ/mb

Von Maik Brückner

Eigentlich wollte er nur schauen, wie es den Schafen und Ziegen geht. Doch was der Amtstierarzt bei einer Routinekontrolle an jenem Februartag auf den Hof eines Landwirtes zu sehen bekam, schockierte ihn. Hinter einem Traktor lag eine tote Hündin, zwei Meter daneben entdeckte er einen blutverschmierten Knüppel. Der 47-Jährige hatte den Verdacht, dass das Tier erschlagen worden war. „Deshalb ließ ich ihn beschlagnahmen“, sagte er gestern vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde. Der Kadaver wurde in die Landesuntersuchungsanstalt nach Dresden gebracht und dort untersucht. „Der Hund hatte ein Schädeltrauma“, erzählte er. Der Schädel und die Unterkiefer waren zertrümmert. „Er ist an seinem eigenen Blut ertrunken“. Der frühere Halter der Hündin, ein 73-Jähriger aus einem Ortsteil der Stadt Altenberg, nahm von der Anklagebank aus die Schilderung reglos zu Kenntnis. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Hündin ohne vernünftigen Grund erschlagen zu haben. In der ersten Verhandlung Anfang Dezember beteuerte der Landwirt, nur aus Notwehr gehandelt zu haben. Die Hündin habe ihn angegriffen, nachdem er ihr eine Ente entrissen habe. In der Vergangenheit sei das schon oft passiert. Und auch der Vorsitzer der Hündin hatte mit dem Tier Probleme. Das Gericht hatte das aber nicht überzeugt.

Deshalb hatte es den Amtstierarzt, die Frau und den Sohn des Landwirtes und den Vorbesitzer als weitere Zeugen eingeladen. Der Sohn und der Vorbesitzer konnten nicht kommen. Deshalb versuchte das Gericht, mithilfe der Frau den Tathergang zu rekonstruieren. Die 72-jährige Frau bestätigte die Angaben ihres Mannes, wonach die Hündin schon mehrmals auf Enten und Gänse losgegangen sei. Der Vorsitzer habe sie abgegeben, weil sie Schafe gejagt haben soll. Am besagten Tag im Februar soll sie zwei Gänse und fünf, sechs Enten gerissen haben. Die Bäuerin sagte, dass sie die Hündin eingefangen und in den Käfig gesperrt habe. Doch das Tier war offenbar so wild, dass es den Drahtzaun durchbiss und flüchtete. Mit Sohn und der Schwiegertochter habe sie das Tier gesucht. Die jungen Leute haben es auf einem Feld gefunden und zum Hof zurückgebracht. Was dann geschehen ist, wisse sie nicht. Etwas mehr konnte der Amtstierarzt zur Klärung beitragen. Denn er kam nicht ohne Grund mit Polizei und Ordnungsamt zur Kontrolle.

Vor eineinhalb Jahren hatte er dem Landwirt die Rinder wegnehmen müssen, „weil er sie nicht richtig gehalten hat“, ergänzte er. Auch mit den Schafen und Ziegen, die Bauer hielt und hält, gab es Probleme. Sie waren mehrmals auf Flächen unterwegs, die dem Bauern nicht gehörten. Deshalb wollte der Amtstierarzt an jenem Tag schauen, ob es den Schafen und Ziegen gutging. Und weil das Verhältnis zum Bauern nach der Wegnahme der Rinder nicht gut war, kam er mit Polizei und Ordnungsamt. Angetroffen habe man niemanden. „Wir haben in den Flur gerufen“, sagt er. Doch niemand habe geantwortet. Doch es muss jemand da gewesen sein. „Die Gardine im Obergeschoss hat sich bewegt.“ Darauf reagierte der Angeklagte. „Ich war da, hatte mich zum Mittagsschlaf hingelegt.“ Der Amtstierarzt führte die Kontrolle ohne den Bauern durch. Er fand die Schafe und Ziegen, die ausreichend mit Futter und Wasser versorgt waren. Er stellte nur ein paar kleine Mängel fest. Die Hündin wurde von der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes entdeckt. Der Amtstierarzt konnte nur noch den Tod feststellen. „Sie war erkaltet“. Die Untersuchung überließ der 47-Jährige zwar der Landesuntersuchungsanstalt. Er selbst stellte aber auch Nachforschungen an. Demnach wollen die Nachbarn den Hund noch am Abend des Vortages lebend gesehen haben, erklärte er. Auch mit der Schwiegertochter des Bauern habe er gesprochen. Am Telefon sagte sie ihm, dass sie gehört habe, wie ihr Schwiervater „ich erschlag dich“ zum Hund gesagt haben soll. Die Schwiegertochter wollte noch gehört haben, wie die Frau ihren Mann beruhigen wollte. Die Schwiegertochter, die am ersten Verhandlungstag als Zeugin gehört wurde, hatte das dort nicht erwähnt.

Die Verhandlung wird im Januar fortgesetzt. Dann sollen der Sohn des Landwirtes und der Vorbesitzer des Hundes gehört werden. Der Angeklagte wird weiter auf einen von ihm beantragten Pflichtverteidiger verzichten müssen. „Die Rechtslage ist leicht und überschaubar“, sagte der Richter. Der Angeklagte könne sich durchaus selbst verteidigen.