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Warum eine Tischlermeisterin mehr Geld will

Edeltraud Walla von der Uni Stuttgart fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Bislang scheiterte sie mit ihren Klagen. Nun liegt der Fall in Karlsruhe.

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© dpa

Von Oliver Schmale, Stuttgart

Edeltraud Walla streitet mit ihrem Arbeitgeber, der Universität Stuttgart, über eine große Lücke. Weil sie für die gleiche Arbeit deutlich weniger Geld bekommt als ihr männlicher Kollege, zieht die 58-jährige Tischlermeisterin vor das Bundesverfassungsgericht. Sie ist Leiterin der Modellbauwerkstatt an der Fakultät für Architektur und Stadtplanung. „Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern ist eine große Ungerechtigkeit“, sagt sie. Die Politik diskutiere zwar über das Thema. Aber: „Ich wünsche mir, dass man das auch lebt.“

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen in Deutschland zuletzt 22 Prozent weniger als Männer. Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist in Baden-Württemberg nach Gewerkschaftsangaben mit knapp 26 Prozent aber noch größer als im Bundesdurchschnitt. Es spreche viel dafür, dass Frau Walla kein Einzelfall sei, wenn auch vermutlich bei einer Lohndifferenz von mehr als 40 Prozent ein extremer, erklärt eine Gewerkschaftssprecherin. Ihr Fall sei besonders für die Beschäftigten im Landesdienst von hoher Relevanz. Walla bekam eher durch Zufall mit, dass sie weniger auf dem Konto hatte als ihr Kollege. Als es um die Zusammenlegung von Werkstätten ging, wurde die Bezahlung aller Leiter in einer Vorlage aufgeführt.

Die Universität sieht bei Walla „keine geschlechtsbedingte Entgeltdiskriminierung“, wie ein Sprecher erklärt. Die im Vergleich zu ihrem männlichen Kollegen unterschiedliche Vergütung habe historische Gründe, die sich vor allem aus der früheren Tätigkeit des Werkstattleiters ergeben hätten. Für Walla ist das nicht nachvollziehbar. Sie sei Meisterin und ihr Kollege, der inzwischen im Vorruhestand ist, Geselle.

Die 58-Jährige klagte 2012 zunächst vor dem Arbeitsgericht Stuttgart auf gleiche Bezahlung. Dort scheiterte sie. Auch in den weiteren Instanzen hatte sie keinen Erfolg. Schließlich reichte sie im Mai 2014 Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Darüber sei noch nicht entschieden, so ein Gerichtssprecher.

Walla ist an der Universität zugleich Beauftragte für Chancengleichheit. Ihr Arbeitgeber erklärt: Sollte Wallas Beschwerde zugelassen werden, würde die Universität Stuttgart das begrüßen. „Möglicherweise könnte auf diesem Wege ein noch höheres Maß an Rechtssicherheit und Rechtsakzeptanz erreicht werden.“ (dpa)