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Vorfahrt missachtet kostet 1.000 Euro

Eine 73-Jährige hat einen Unfall auf der B 169 verursacht – mit schweren Folgen.

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Völlig aufgeregt sitzt die 73-jährige Angeklagte neben ihrem Verteidiger. Vorgeworfen wird ihr fahrlässige Körperverletzung. Am 2. Januar 2014 fuhr sie mit ihrem Opel Astra durch Littdorf in Richtung B 169. An der Kreuzung Littdorf/Otzdorf fuhr sie auf die B 169, ohne auf einen Skoda zu achten, der auf der Bundesstraße von rechts kam. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die Fahrerin des Skoda erlitt einen sechsfachen Rippenbruch, eine Halswirbelstauchung und eine Thoraxprellung. Sie musste neun Tage im Krankenhaus behandelt werden. Die Verursacherin des Unfalls und ihr Lebensgefährte, der auf dem Beifahrersitz saß, blieben unverletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.

„Ich habe den Skoda nicht gesehen.“, sagt die Roßweinerin immer wieder vor Gericht. „Es tut mir leid. Ich wollte das nicht.“ An der Kreuzung will sie angehalten haben. Von rechts soll ein weißer Kleintransporter gekommen sein, der nach Littdorf einbog. Dahinter folgte der rote Skoda.

Hinter dem Fahrzeug der Unfallverursacherin fuhr ebenfalls ein Kleintransporter. Obwohl er den Unfall bemerkt haben muss, fuhr der davon. Der Fahrer eines weiteren Autos, der hinter dem Kleintransporter fuhr, hielt an, sicherte die Unfallstelle und kümmerte sich um die Verletzte. Seine Frau rief die Polizei. Den Unfall direkt beobachtet haben beide nicht.

Die Angeklagte, die nicht vorbestraft ist und auch keinen Eintrag im Verkehrszentralregister hat, erhielt wegen des Unfalls einen Strafbefehl. Sie sollte 1 800 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen ging sie in Einspruch. Den Unfall sehen Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger als ein Augenblicksversagen an. Sie stellen das Verfahren ein. Die Angeklagte muss 600 Euro an die Verkehrswacht Mittweida und weitere 600 Euro an die Luftrettung des ADAC zahlen. (hk)