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Von Internet-Bekanntschaft abgezockt

Ein Mann aus Rodewisch steht wegen Betrugs vor Gericht. Dort schweigt er. Trotzdem wird der Fall für ihn richtig teuer.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Dass er eine Frau nicht ungestraft abzocken kann, erlebt ein 23-jähriger Mann aus Rodewisch vorm Amtsgericht Döbeln. Im Strafprozess wird ihm Betrug in drei Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte lernte Anfang August 2017 in einem Datingportal im Internet eine Frau (29) aus Waldheim kennen. Beide tauschten ihre Telefonnummern aus und auch SMS und Whatsapp-Nachrichten. Gleich beim ersten Treffen am 3. August fragte er sie, ob sie ihm 500 Euro geben könne. Das Geld wollte er ihr zwei Tage später zurückzahlen. Die Geschädigte hob die geforderte Summe von ihrem Konto ab und gab sie dem Beschuldigten, der sie gleich am nächsten Tag um weitere 1 200  Euro bat. Auch die wollte er zurückzahlen. Das Opfer übergab die Summe dem Angeklagten. Doch das war noch nicht die letzte Geldforderung des Betrügers. Zwischen dem 5. und dem 7. August bat der Angeklagte die Geschädigte noch einmal um 500 Euro. Auch die erhielt er in bar und zahlte sie nicht zurück. Das Opfer erstattete Anzeige.

Schon im Februar 2018 sollte der Angeklagte wegen der Tat vorm Amtsgericht Döbeln stehen. Doch zu der Verhandlung war er nicht gekommen. Das Gericht leitete das Verfahren in ein Strafbefehlsverfahren über. Der Beschuldigte sollte eine Geldstrafe in Höhe von 4 900 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch.

Über die Tat schweigt der Beschuldigte. „Ohne meinen Anwalt sage ich nichts.“ Doch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Strobel aus Rodewisch, ist nicht zur Verhandlung gekommen. Schon fünfmal wurde der Angeklagte verurteilt – unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung und Diebstahls. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung.

„Er war gar nicht an mir interessiert“, schildert die Geschädigte in der Zeugenbefragung. „Er wollte immer nur Geld, schon als wir uns das erste Mal trafen.“ Um das Geld zu erhalten, sagte er dem Opfer, dass sein Auto kaputt wäre. Als die Geschädigte ihr Geld zurückforderte, soll der Angeklagte gesagt haben, er hätte es in ihren Briefkasten gesteckt. „Aber da war nichts“, sagt die Waldheimerin. Weil deren Oma von den Geldforderungen erfuhr, machte diese ihre Enkelin auf den Betrüger aufmerksam. Sie gingen gemeinsam zur Polizei.

Richter Janko Ehrlich verurteilt den Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 3 360 Euro (140 Tagessätze zu 24 Euro). Die zu Unrecht erlangten 2 200 Euro werden vom Gericht vom Beschuldigten als Wertersatz eingezogen. Die gleiche Strafe hatte auch Staatsanwältin Jana Wegert in ihrem Plädoyer gefordert. Sollte der Angeklagte, der hoch verschuldet ist, die Geldstrafe nicht zahlen, drohen ihm ersatzweise 140 Tage Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.