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Von Auto am Schulranzen erwischt

Eine Siebenjährige wird auf dem Fußweg angefahren. Aussagen der Zeugen widersprechen sich. Die Hauptzeugin wurde von der Polizei nicht gehört.

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© Patrick Pleul/dpa

Von Jürgen Müller

Radeburg/ Meißen. Für die Achtjährige aus Radeburg ist dieser Dienstag ein besonderer. Und das nicht nur deshalb, weil sie schulfrei hat. In ihrem jungen Leben muss sie schon als Zeugin vor Gericht aussagen. Aufgeregt scheint das Mädchen aber nicht zu sein. Im Gegenteil. Die Sache hat für das Kind wohl etwas von Abenteuer.

Das Kind ist nicht nur Zeugin, sondern auch Geschädigte. Die Kleine ist an jenem Aprilnachmittag vorigen Jahres auf dem Heimweg von der Schule. Am Meißner Berg am Busbahnhof in Radeburg überquert die damals Siebenjährige vorschriftsmäßig einen Fußgängerüberweg. Da kommt ein Transporter herangefahren. Der Fahrer sieht das Kind wohl zu spät, bremst, kann aber einen Zusammenstoß nicht verhindern. Das Mädchen wird am Schulranzen erwischt, stürzt. Der Transporterfahrer soll einfach weitergefahren sein. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Verlassen des Unfallortes – kurz Fahrerflucht – sitzt er nun vor dem Meißner Amtsgericht. Die Mutter des geschädigten Kindes hatte gegen den Mann aus Radeberg bei der Polizei eine Online-Anzeige aufgegeben.

Schon im Vorfeld der Verhandlung hatte der Verteidiger angeregt, dass die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurücknimmt. Doch die hat das abgelehnt. Ein Grund ist, dass es zu dem Vorfall sich widersprechende Zeugenaussagen gibt. Eine Zeugin hatte berichtet, dass das Kind von dem Transporter am Schulranzen getroffen wurde und deshalb zu Fall kam. Eine andere hingegen behauptete, das Auto habe das Kind gar nicht berührt, es sei von allein hingefallen. Nur eine kleine, aber entscheidende Zeugin wurde von der Polizei nicht vernommen - das Kind. Das holt das Gericht nun nach. Unter Begleitung ihrer Mutter und unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die Achtjährige in den Zeugenstand gerufen. Wie Richter Michael Falk nach der Vernehmung informiert, hat das Mädchen dabei ausgesagt, dass der Transporter es am Ranzen erwischte und es deshalb zu Fall kam. Glücklicherweise wurde das Kind dabei aber nur leicht verletzt, zog sich Abschürfungen an Händen und Handgelenken zu. Schlimmer als die körperlichen waren allerdings die seelischen Folgen für das Kind. Etwa drei Monate habe sich die Kleine nicht mehr getraut, allein einen Gehweg zu überqueren, sagt die Mutter.

Die Aussage der Achtjährigen entlastet allerdings den Angeklagten auch. Die angeklagte Fahrerflucht ist jetzt vom Tisch und damit auch ein drohendes Fahrverbot. Denn das Mädchen hatte dem Fahrer, der angehalten hatte, gesagt, es sei nichts weiter passiert und es gehe ihm gut. Dann ist das Kind in den Bus gestiegen und sei nach Hause gefahren. Erst als sie im Bus saß, habe sie gesehen, dass der Transporter wegfuhr. Die Mutter hat inzwischen auch zivilrechtlich gegen den Radeberger geklagt. Sie will für ihre Tochter ein Schmerzensgeld erreichen. Doch auch das ist jetzt erledigt. Denn das Gericht stellt das Verfahren unter einer Auflage ein. Diese besteht darin, dass der Angeklagte 200 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Im Gegenzug muss die Mutter auf zivilrechtliche Schritte verzichten. Sie und er Angeklagte stimmen dieser Lösung zu. Erfüllt er die Auflage, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Der Richter gibt noch einen Tipp. Wenn bei einem Unfall Kinder im Spiel sind, sollten am Ort immer die Personalien hinterlassen werden, auch wenn vermeintlich nichts passiert ist.