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Volksverhetzung: Polizist suspendiert

Ein Hauptmeister will nicht zum Hass auf Ausländer aufgewiegelt haben. Er habe Antworten gesucht, sagte der Beamte.

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© Symbolfoto: dpa

Von Alexander Schneider

Dresden. Ein Dresdner Polizist ist seit mehr als einem Jahr suspendiert, weil er zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt haben soll. Schon 2015 wurden die Vorwürfe gegen den 50-jährigen Polizeihauptmeister bekannt, im Oktober 2016 erhielt er per Strafbefehl eine Geldstrafe von 4 000 Euro – wegen Volksverhetzung.

Laut Anklage hat der Beamte am 25. August 2015 auf seiner öffentlichen Facebook-Seite einen Kommentar einer anderen Frau geteilt: „Kleiner Ausblick in die Zukunft“, hieß es da und weiter: „In schwer bewaffneten Horden werden die art- und wesensfremden Ausländer (in der Mehrzahl muslimischen Glaubens) aus ihren Ghettos ausbrechen, die Kontrolle über europäische Großstädte übernehmen und auf bestialische Weise alles ausplündern (...).Millionenfache Massenvergewaltigungen von deutschen Frauen und Mädchen (manche werden es zig- und hundertfach erleiden müssen), grausamste Massaker und Kannibalismus werden in den Großstädten der Normalfall sein!“ So ging es weiter über „unkultivierte Horden“, die „aus Deutschen Döner und Hackfleisch machen“, der „letzte Abschaum aus muslimischen und afrikanischen Ländern“. Zynisch schrieb der Polizist darunter: „Kann das leider nicht teilen, daher kopiert! Schreibe es schon seit Monaten, dass sie all die ,JUNGEN ASSYLANTEN‘ als Waffe gegen uns hetzen(...). Gott steh uns bei!“

Der 50-Jährige hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Prozess am Amtsgericht Dresden bat Verteidiger Carsten Brunzel am Donnerstag für seinen Mandanten um eine zweite Chance. Der Polizist sei suspendiert worden, habe eingesehen, dass er über das Ziel hinausgeschossen sei, und ihm drohten nun erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen.

„Ich habe Antworten gesucht, weil ich viele Sachen nicht verstanden habe“, sagte der Angeklagte. Er sehe nun ein, dass dieser Post „haarsträubend“ sei. Möglicherweise hätte sich der Beamte einen Gefallen getan, wenn er sich dafür auch einmal entschuldigt hätte. Stattdessen sagte er zum Richter, er habe den Inhalt dieses Hass-Posts möglicherweise gar nicht gelesen. Das sah Richter Schamber jedoch anders, denn die folgende Facebook-Konversation des Angeklagten sei ohne Kenntnis des Inhalts nicht nachvollziehbar: „Wenn man Personen die Menschlichkeit abspricht, besteht die Gefahr, dass es zu Übergriffen kommt.“ Darin liege die Strafbarkeit.

Der Polizist hat nach SZ-Informationen immer wieder ähnlich geäußert und dabei stets seinen Beruf erwähnt. Dass er nur im Innendienst tätig war, zuletzt den Schießstand betreute, schrieb er nicht. Vor etwa einem Jahr war die Facebookseite plötzlich abgemeldet. Der Angeklagte hat nach einer Beratung seinen Einspruch zurückgenommen. Die Geldstrafe ist nun rechtskräftig – und die Polizei muss prüfen, wie es mit dem Hauptmeister beruflich weitergeht.