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Volksverhetzung führt vor Gericht

Ein Mann aus Striegistal soll bei Facebook einen Hasskommentar verfasst haben. Es kommt aber auch eine andere Person infrage.

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© Symbolfoto

Von Helene Krause

Striegistal. Im Oktober 2016 soll ein 34-jähriger Mann aus Striegistal auf einer rechtsorientierten Seite im sozialen Netzwerk Facebook ein Video kommentiert haben. Auf dem Video war im Vordergrund Bundeskanzlerin Angela Merkel in schwarzer Burka zu sehen. Sie stand vorm Reichstag. Auf dem Gebäude waren Minarette. Menschen muslimischen Glaubens standen um den minarettbestückten Reichstag. Zu dem Video soll der 34-Jährige geschrieben haben: „Ich frag mich, wo der Heckenschütze bleibt? Ich zahl auch die Munition.“ Weil der Kommentar zu Gewalt und sogar zum Töten aufruft, erhielt der Striegistaler einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Jetzt wurde der Fall vorm Amtsgericht Döbeln verhandelt. Vorgeworfen wurde dem 34-Jährigen Volksverhetzung.

Den Tatvorwurf kommentierte Verteidiger Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich mit den Worten: „Wir sagen erst einmal gar nichts.“ Daraufhin wurde ein Polizeibeamter als Zeuge befragt. Der ermittelte im Fall der Volksverhetzung. Wie der Zeuge schilderte, hatten zwei Personen mit gleichem Namen das Video kommentiert. Einer davon war der Angeklagte. Anhand des Facebook-Profils des Beschuldigten recherchierte der Ermittler, dass der Hasskommentar vom Angeklagten gekommen war. „Ich fand auf seinem Facebook-Profil ein Bild“, sagte er. „Darauf waren der Angeklagte und seine Zwillingsschwester zu sehen. Der Personalienabgleich erfolgte anhand des Fotos.“

Der Ermittler überprüfte 602 Kommentare zu dem Video. Insgesamt waren fast 2 000 veröffentlicht worden. Dass der Kommentar des Angeklagten, wie Verteidiger Göddenhenrich meinte, sich auf einen anderen Kommentar und nicht auf das Video bezieht, halten Zeuge und Staatsanwaltschaft für wenig glaubhaft. „Dann hätte er bei dem geposteten Kommentar auf das Fenster ,Antworten’ gedrückt“, sagte die Staatsanwaltschaft. Daraufhin stellte Rechtsanwalt Martin Göddenhenrich den Beweisantrag, die Schwester des Angeklagten als Zeugin zu hören. „Sie konnte diesen Facebook-Account meines Mandanten auch nutzen“, sagte er. „Sie kannte das Passwort.“

Vorbestraft ist der Angeklagte bisher nicht. Obwohl die Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung auf eine Geldstrafe von 1 800 Euro plädierte, gab Richterin Marion Zöllner dem Antrag des Verteidigers statt. Das Verfahren wird fortgesetzt. Dann wird die Schwester des Beschuldigten als Zeugin gehört.