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Vogelgrippe ist jetzt ausgeschildert

Die Vogelgrippe hat den Landkreis erreicht, der erste Sperrbezirk ist eingerichtet. Im Landratsamt tagt der Krisenstab.

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© Marko Förster

Von Franz Werfel

Dippoldiswalde/Pirna. Meistens steht der Krisenstabsraum im Pirnaer Landratsamt leer. Doch in diesen Tagen steht an der Tür „Tierseuchen Krisenzentrum“. An der Tierseuche ist das aktuelle Vogelgrippe-Virus H5N8 schuld. Im Krisenzentrum sitzt Benita Plischke mit ihren Mitarbeitern. Plischke ist die Amtstierärztin im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge – und erlebt wegen der aktuell grassierenden Geflügelgrippe ihren ersten Notfall.

Eine digitale Karte strahlt die Pinnwand an. Darauf sind zwei Kreise zu sehen. „Der erste ist der Sperrbezirk rund um Heidenau, Dohna, Pillnitz, Graupe und West-Pirna“, sagt Plischke. Er umfasst auch den Kiessee Pirna-Pratzschwitz. Hier wurde am Wochenende der erste tote Wildvogel im Kreis gefunden, der an dem Virus starb. An Ortseingangsschildern auf Kreis- und Staatsstraßen im Sperrbezirk hat das Landratsamt nun Hinweisschilder angebracht. „Das ist eine Vorschrift aus der Geflügelpest-Verordnung“, so Plischke. Die Schilder sollen die Bevölkerung sensibilisieren.

Der zweite Kreis auf der Karte im Krisenzentrum ist deutlich größer. Dabei handelt es sich um das weitere Beobachtungsgebiet, das von Kreischa und Dresden-Striesen im Westen über Rossendorf, Dürrrohrsdorf-Dittersbach, Wehlen, Lohmen und Struppen bis nach Friedrichswalde-Ottendorf im Süden geht. Auch dieses Gebiet hat der Landkreis großflächig beschildert.Geflügel, das im Sperr- und Beobachtungsbezirk gefunden wurde, darf nur noch innerhalb des Bezirks verzehrt werden. „Auch wenn sich der Mensch beim Fleischverzehr nicht mit dem Virus infizieren kann, kann rohes Fleisch das Virus übertragen“, sagt Plischke. Deshalb darf es die Bezirke nicht verlassen. Im Sperrbezirk dürfen Hunde und Katzen bis auf Weiteres nur angeleint ausgeführt werden. Haustiere können sich mit dem Vogelgrippe-Virus nicht infizieren, aber als Träger fungieren.

Das Landratsamt kontrolliert derzeit stichprobenartig, ob Geflügelhalter die landesweite Stallpflicht beachten. Diese gilt ab dem ersten gehaltenen Tier. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro.

Bei Fragen ist das Landratsamt erreichbar unter: Telefon 03501 5151135 oder 03501 5151136 oder im Internet hier