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Vier Straßen haben Widmung erhalten

Der Arnsdorfer Gemeinderat hat jetzt die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

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© Thorsten Eckert

Arnsdorf. Eine Straße zu bauen, ist nicht immer einfach. Zahlreiche Planungen müssen im Vorfeld erfolgen. Auch im Nachhinein steht noch einiges an Arbeit an, so muss für den neuen Verkehrsweg auch ein Name gefunden werden sowie eine Widmung erfolgen. Doch was ist überhaupt eine Widmung? Laut dem Sächsischen Straßengesetz ist die „Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.“ Dafür ist zunächst eine Klassifizierung der Straße nötig. Sprich, handelt es sich um eine Staatsstraße, eine Kreisstraße, eine Gemeindestraße, eine Ortsstraße oder um eine sonstige öffentliche Straße. Mit diesem Thema musste sich der Arnsdorfer Gemeinderat in seiner Sitzung Mitte Mai ebenfalls beschäftigen. Denn die Straßen „Am Freizeitpark“, „Hainweg“, „Zum Wiesengrund“ und „Seitenweg“ hatten noch keine Widmung erhalten. Natürlich handelt es sich bei allen genannten Verkehrswegen um eine Ortsstraße, also um Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen. Der Gemeinderat hat der Widmung der vier Arnsdorfer Straßen als Ortsstraßen geschlossen zugestimmt. (ste)