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Viele Fragen zum „Pegida-Gutachten“

Experten bescheinigen der Versammlungsbehörde korrekte Arbeit, Anzeichen für eine Bevorzugung finden sie nicht. Politikern geht die Untersuchung nicht weit genug.

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© dpa/Monika Skolimowska

Von Andreas Weller

Werden Pegida-Versammlungen gegenüber ihren Gegnern von der Behörde bevorzugt? Diese Frage beantworten Jura-Professor Ralf Poscher und Bonns Ex-Polizeipräsident Michael Kniesel eindeutig mit Nein. Die Experten haben im Auftrag der Stadt die Arbeit der Versammlungsbehörde untersucht. Das Gutachten wurde im Dezember vorgelegt. Am Montagabend standen die Gutachter den Stadträten Rede und Antwort.

Die Behörde hat sich generell ans Recht gehalten. Die immer wieder diskutierten Möglichkeiten, rechte Versammlungen zu beschränken und weniger attraktive Orte zuzuweisen, bestehen nicht. Versammlungen sind ein Grundrecht, das nicht einfach ausgehebelt werden kann. Dass die Gegner nicht eingeschränkt werden, konnten die Experten allerdings nicht so klar beantworten. Denn in mehreren Fällen wurde den Gegnern rechter Aufmärsche geantwortet, es bestehe kein Recht, in Sicht- und Hörweite zu protestieren. „Das muss eine Versammlungsbehörde generell schon ermöglichen“, sagt Poscher. Verboten werden könne es nur bei unmittelbarer Gefahr.

Auch sei mehr Gegenprotest möglich, als es die Behörde bisher zugelassen hat. Speziell beim Thema Blockaden hat Poscher eine klare Haltung: Ein generelles Verbot ist falsch. „Symbolische Blockaden sind vom Recht geschützt.“ Sofern sie kurzfristig stattfinden, nicht länger als zehn bis 15 Minuten dauern und die eigentliche Versammlung nicht ernsthaft behindern.

Die Stadträte befragten die beiden Experten eineinhalb Stunden im Verwaltungsausschuss. Dabei wurde klar, dass das Gutachten eben nur einen Teil beleuchtet. Die Aktenlage. Denn mit Anmeldern haben die Gutachter nicht gesprochen und auch den Verlauf der Demonstrationen konnten sie nicht nachvollziehen und damit auch nicht, ob ausreichend darauf geachtet wurde, dass Auflagen eingehalten werden. „Das war nicht der Auftrag und hätte den Rahmen gesprengt“, so die Gutachter.

Einige Stadträte machten deutlich, dass ihnen diese Überprüfung nicht reicht. Sie hätten gerne einen zeitweiligen Ausschuss zur Überprüfung gehabt. Doch den lasse die Gemeindeordnung nicht zu, so der für Recht zuständige Bürgermeister Peter Lames (SPD). Dass möglicherweise die Polizei bei Demonstrationen unterschiedlich entscheidet, konnte ebenso nicht überprüft werden. Lames will nun Polizeivertreter in den Ausschuss laden, um über eine noch engere Kooperation bei Demos zu sprechen. Die Gutachter kritisierten die unklaren Zuständigkeiten zwischen Polizei und Versammlungsbehörde.