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Verwirrung am Bahnübergang

Vor einer Einmündung in Schmölln gibt es ein Zusatzzeichen, das dort fragwürdig ist. Und es gibt einen Vorschlag, wie es besser geht.

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© Steffen Ungerr

Schmölln. Ein Geradeauspfeil mit Zusatzschild „Pkw frei“ gleich hinterm Bahnübergang in Schmölln und vor der Zufahrt von der Belmsdorfer Straße zum Bahnhof – diese Kombination wirft Fragen auf. „Es ist nicht ersichtlich, warum dieses Schild überhaupt steht, das auch Motorradfahrern das Linksabbiegen untersagt. Bitte klären Sie uns doch mal über den Sachverhalt auf“, schreibt Günter Noack an die SZ.

Wir fragten bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises nach. Auch dort hält man die Beschilderung für nicht sonderlich glücklich. „Das Gebot, geradeaus zu fahren, soll sicher verhindern, dass abbiegewillige Fahrzeuge mit entsprechender Länge, wie zum Beispiel Lkw oder Busse, den Bahnübergang blockieren. Davon sind aber Zweiräder, auch Fahrräder, selbstverständlich nicht betroffen“, sagt Gernot Schweitzer, Pressesprecher des Landratsamtes. Im Grunde müssten also drei Zusatzschilder unter dem Pfeil hängen – nämlich Pkw, Motorräder und Fahrräder frei. Das ist aber weder zulässig noch zweckmäßig.

Allerdings hat man im Landratsamt einen Vorschlag, wie die Situation mit geringem Aufwand übersichtlicher gestaltet werden kann: Besser als das vorhandene wäre das Zusatzzeichen 1049-13 der Straßenverkehrsordnung unter dem Pfeil. Auf diesem Schild steht: „Nur Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger“. Das erlaubt allen anderen Fahrzeugarten das Linksabbiegen. Dass auch Pkw mit Anhänger, die bisher nicht berücksichtigt sind, künftig nur geradeaus fahren sollen, könnte aufgrund der Nähe der Einmündung zum Bahnübergang zweckmäßig sein, sagt Gernot Schweitzer. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises werde der Gemeinde Schmölln-Putzkau vorschlagen, das eine gegen das andere Zusatzschild auszutauschen. – Am Zuge sei jetzt allerdings die Stadt Bischofswerda. „Wir haben die Verkehrsfragen an Bischofswerda abgegeben“, sagt Bürgermeister Achim Wünsche. (szo/ir)