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Verschönerung verboten

Ein Sohlander will Hydranten bunt anmalen. Das wird ihm nicht genehmigt. Den Grund dafür hat die SZ erfragt.

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© dpa

Katja Schäfer

Sohland. Mit etwas Farbe wollte Michael Prescher aus Sohland seinen Heimatort verschönen, wurde jedoch davon abgehalten und ist nun enttäuscht. „Ich hatte die Idee, unansehnliche und verrostete Hydranten als lustige Hingucker in Form eines Männchens oder Frauchens zu gestalten“, berichtet der Sohlander. Beispiele dafür kenne er aus Bayern.

Konkret im Blick hatte er ein Exemplar in seiner unmittelbaren Nachbarschaft; an der Straße, die zur tschechischen Grenze führt. Da die Hydranten Eigentum der Kreiswerke Bautzen sind, schrieb Michael Prescher das Wasserversorgungsunternehmen an und bat um ihre Genehmigung für seine geplante Verschönerungsarbeit. „Die Antwort, die ich von den Kreiswerken Bautzen bekam, hat mich überrascht, sagt er. „Sie erhalten keine Genehmigung“, schrieb man ihm. Als er daraufhin bat, den Grund der Ablehnung genannt zu bekommen, sei eine Antwort ausgeblieben.

Auf eine Nachfrage der Sächsischen Zeitung antwortet der Geschäftsführer der Kreiswerke Bautzen, Olaf Böhme: „Entsprechend den für die Trinkwasserversorgung geltenden Rechtsvorschriften dürfen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen – wozu die Hydranten gehören (Anmerkung der Redaktion) – nur von qualifizierten Personen ausgeführt werden.“ Der äußere Korrosionsschutz an Überflurhydranten – worunter ein Farbanstrich fällt – sei von dieser Regelung nicht ausgenommen. Heißt: Sie dürfen nicht einfach irgendjemanden angemalt werden. Michael Prescher ist enttäuscht. „So rosten diese ,Eisensäulen’ in der Landschaft weiter vor sich hin“, bedauert er und zieht für sich das Fazit: „Wer will sich dann noch einbringen, wenn er so eine Abfuhr bekommt?“