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Verlobte schafft 5.000 Euro nach Einbruch in die TU Dresden beiseite

Die Justiz vergisst nicht. Eine 26-Jährige wurde gestern wegen Begünstigung verurteilt, weil sie vor fast vier Jahren Diebesbeute für ihren Mann versteckt hatte.

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Von Alexander Schneider

Ihr Mann David S. hat seine Strafe für seinen Einbruchdiebstahl in die Zahlstelle der TU Dresden wohl schon längst abgesessen. Gestern beschäftigte sich das Amtsgericht Dresden mit der damaligen Verlobten des Täters, der mit einem Komplizen in der Silvesternacht Ende 2010, also vor fast vier Jahren, mehr als 11.000 Euro aus einem Tresor erbeutet hatte.

Begünstigung und Hehlerei warf die Staatsanwaltschaft nun der 26-jährigen Frau vor. David S. habe seiner Freundin nach dem Neujahrsmorgen 5.000 Euro gegeben und sie gebeten, das Geld beiseite zu schaffen.

Laut Anklage zahlte die Frau das Geld auf ihr Konto ein, tilgte einen laufenden Kredit über 1.200 Euro und schickte ihrem Liebsten danach eine verräterische SMS: „Na Schatz, das Geld liegt jetzt auf der Bank. Damit du Bescheid weißt.“ Schon drei Wochen später wurde die Frau von der Polizei vernommen – denn da lief bereits das Ermittlungsverfahren gegen David S. Auf ihre SMS angesprochen, habe sich die Angeklagte jedoch ahnungslos gegeben. Sie berichtete den Beamten, sie habe 500 Euro auf ihre Bank eingezahlt. Das Geld habe sie zwei Jahre lang angespart. Ihr Freund beziehungsweise Verlobter habe ihr lediglich 150 Euro dazugegeben. Wie auch immer man es dreht, diese Angaben konnten nicht stimmen.

Die 26-Jährige sagte, sie bedauere, was geschehen sei. Ihr Verteidiger Endrik Wilhelm rügte, dass seine Mandantin nicht für beide Vorwürfe zugleich beschuldigt werden könne – also entweder Begünstigung oder Hehlerei. Nach der langen Zeit und aufgrund der geringen Schuld der Frau könne man das Verfahren nun jedoch auch einstellen. Zum Zeitpunkt der Einzahlung habe die 26-Jährige weder gewusst, dass ihr Freund vorbestraft ist, noch, dass er in die Uni eingebrochen war. Allenfalls zum Zeitpunkt der Polizeivernehmung habe sie ihren Verlobten vor einer Strafverfolgung bewahren wollen.

Richter Frank Ponsold hätte wohl mitgemacht, doch die Staatsanwaltschaft war nicht bereit, eine Einstellung zu beantragen. Er verurteilte die Angeklagte wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro. Gatte David S. wurde bereits vor knapp zwei Jahren nach einem mehrtägigen Prozess zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.