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Verkauf von Daten abgelehnt

Beim Städte- und Gemeindetag Mittelsachsen spielt das Thema keine große Rolle. Manche Informationen müssen sogar weitergereicht werden.

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© dpa/Jan-Peter Kasper

Von Jens Fritzsche und Sylvia Jentzsch

Mittelsachsen. Geburtstagswünsche, das neue Auto oder Urlaubsgrüße aus der Ferne – im sozialen Netzwerk Facebook gehen die meisten Nutzer eher locker mit persönlichen Informationen um. Ganz anders reagieren viele Menschen, wenn sie ihre Rechte als Bürger verletzt sehen. Zum Beispiel, wenn es darum geht, dass Städte und Gemeinden Einwohnerdaten weitergeben – oder sie sogar verkaufen. Auch die Mitglieder des Städte- und Gemeindetages Mittelsachsen haben darüber gesprochen.

„Der Verkauf von Daten spielt bei uns keine große Rolle. Die Kommunen haben meist personengebundene Daten und diese dürfen wir sowieso nicht herausgegeben“, sagte der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetage Mittelsachsen und Bürgermeister von Lunzenau Ronny Hofmann (CDU). Alle anderen Daten wie der Energieverbrauch von Gebäuden oder ähnliche Fakten würden eine untergeordnete Rolle spielen. Ein Verkauf dieser Daten sei für die Kommunen nicht wirtschaftlich.

In manchen Fällen seien die Verwaltungen dazu verpflichtet, Daten weiterzugeben, so Hofmann. Das betreffe zum Beispiel die Informationen an das Statistische Landesamt. Allerdings würden diese nicht an Dritte weitergegeben. „Ich glaube, hier wird etwas aufgebauscht“, so Hofmann.

Angeblich soll der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Kommunen aufgefordert haben, Einwohnerdaten zu Geld zu machen. „Stimmt so allerdings nicht“, sagt Alexander Handschuh. Er ist der Sprecher der Vereinigung und rückt das aus seiner Sicht schiefe Bild gerade: „Es geht nicht um personenbezogene Daten.“ Als Beispiel nennt er die Energiedaten der öffentlichen Gebäude. Nach aktueller Regelung müssen Städte und Gemeinden diese kostenfrei weitergeben – auch wenn der Nutzer damit wirtschaftliche Ziele verfolgt.

Was die Kommunen wollen, ist nur eine Seite der Medaille. Denn bei bestimmten Daten sind die Kommunen zur Weitergabe verpflichtet. Grundlage sind dazu unter anderem das Bundesmeldegesetz und die Sächsische Meldeverordnung. So dürfen beispielsweise Parteien und Wählervereinigungen im Vorfeld von Wahlen Einwohnerdaten anfordern, um gezielt Wahlwerbung zu betreiben. Auch die Bundeswehr darf nachfragen, welche Einwohner demnächst ihren 18. Geburtstag feiern, um dann zu werben.