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Streit um Umweltschule: Fronten extrem verhärtet

Im Streit um die Zukunft der Einrichtung im Dresdner Norden muss das Gericht entscheiden. Ein Prozesstag wird dafür nicht reichen.

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© Sven Ellger

Von Kathrin Kupka-Hahn

Die Fronten zwischen Sächsischer Bildungsagentur (SBA) und Umweltschule sind extrem verhärtet. Das zeigte sich gestern besonders deutlich beim Termin am Dresdner Verwaltungsgericht. Beide Parteien trafen sich dort, weil der Träger der Natur- und Umweltschule, der Verbund Sozialpädagogischer Projekte (VSP), die Bildungsagentur verklagt hat. Anlass dazu hatten die bisher von der Behörde erteilten Genehmigungen für die Schule gegeben.

Seit der Gründung 2011 hat die SBA den Betrieb der Natur- und Umweltschule von Schuljahr zu Schuljahr jeweils nur vorläufig gestattet. Für das laufende, das in wenigen Wochen endet, wurde sogar nur eine Duldung erteilt. Sämtliche Genehmigungen der Behörde waren an Auflagen und Bedingungen geknüpft, die die Schule teilweise nicht erfüllen konnte. Schließlich ordnete die Sächsische Bildungsagentur am 15. Mai an, dass die Umweltschule nur noch bis 31. Juli betrieben werden darf.

Im Prozess müssen nun der Vorsitzende Richter Frank Steinert und seine beiden Kolleginnen Carola Vulpius und Sylvia Radtke sowie zwei weitere ehrenamtliche Richter klären, ob die Bildungsagentur in den vergangenen vier Jahren gegen geltendes Recht verstoßen hat. „Eine Behörde darf keine Genehmigungen auf Probe erteilen“, sagte Steinert. Außerdem fragte er, warum der Schulbetrieb laufe, obwohl nach Aussage der Bildungsagentur die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien.

Im August 2011 hatte die Behörde einen ersten Antrag auf Genehmigung der Natur- und Umweltschule abgelehnt. Grund war das fehlende besondere pädagogische Interesse. Die Schule legte gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, dem das Verwaltungsgericht im August 2011 stattgab und somit einen vorläufigen Betrieb genehmigte. Das besondere pädagogische Interesse an der Schule war nach dessen Ansicht gegeben. Die Natur- und Umweltschule konnte daraufhin mit einer Grundschule loslegen. Jedoch wurde der Betrieb in den Folgejahren durch die Bildungsagentur erschwert.

Schwierig war gestern für die Richter, die seit 2012 erteilten Bescheide der Behörde einzuordnen. „Sie sind nicht eindeutig nachzuvollziehen und widersprechen sich teilweise“, schätzte die zweite Richterin Carola Vulpius die Sachlage ein. Der Anwalt der SBA, Gotthardt Dorzok, begründete, dass immer wieder das besondere pädagogische Konzept der Schule fehlte und Mängel in der Umsetzung auftraten. Doch Vulpius sah das anders. Sie trennte Konzept und Umsetzung und bat auch den Anwalt der SBA darum. Für die Richterin ging aus den Unterlagen eindeutig hervor, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der Schule gegeben waren. „Selbst das Kultusministerium hat das ganz klar gesagt“, so Vulpius. Der Anwalt und die Vertreter der Bildungsagentur, darunter auch Fachberater, wollten das so nicht stehen lassen. Das Konzept der Schule sei nicht klar genug gewesen. Verschiedene Beispiele wurden angeführt, die jedoch stets in einer Kritik an der Umsetzung des Konzeptes mündeten.

Im weiteren Prozessverlauf versuchten die Richter, den Schulalltag nachzuempfinden und den Leistungsstand der Kinder einzuschätzen. Ursprünglich war dafür auch ein Vorort-Termin in der Schule geplant, der aber krankheitsbedingt abgesagt werden musste. Der Anwalt des Schulträgers, Martin Sträßer, leidet an einer Beinverletzung. Bei der Auseinandersetzung mit dem Alltag an der Umweltschule kam aber nicht nur die Bildungsagentur in Erklärungsnot, auch die Umweltschule konnte nicht alle Informationen sofort liefern. Schließlich wurden von beiden Parteien zahlreiche Vorwürfe geäußert, die an Schärfe zunahmen. Das machte es den Richtern besonders schwer, eine Entscheidung zu treffen. Deshalb wurde diese vertagt. „Wir müssen uns darüber gründlich beraten“, sagte Carola Vulpius.