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Verbotener Wohntraum

Eine Familie will in Tanneberg bauen, doch die Bürokratie macht ihr einen Strich durch die Rechnung.

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© Claudia Hübschmann

Von Udo Lemke

Tanneberg/Blankenstein. Er wolle drei Kinderzimmer einbauen. Wieso drei, so die Frage, „ich denke, sie haben nur zwei Kinder?“ „Ja, aber ich will noch ein drittes“, antwortet Dirk Büttner. Junge Leute, die auf dem Land leben wollen – das ist für jede Gemeinde ein Glücksfall. Das wäre es auch für Dirk Büttner. Der 28-jährige Landwirt aus dem Wilsdruffer Ortsteil Blankenstein, der als Klauenpfleger in Rinderställen arbeitet, möchte in den kleinen Vierseithof seines Großvaters auf dem Bauernweg in Tanneberg einziehen.

Dort gibt es ein ungenutztes Seitengebäude, das früher einmal als Stall gebraucht worden ist. „Da ist der Holzwurm drin“, sagt Großvater Walter Heide. Deshalb will sein Enkel einen Ersatzneubau errichten. Das heißt, dass das alte Gebäude abgerissen und ein neues an seiner Stelle gesetzt werden soll. Allerdings weiß Dirk Büttner auch, „dass der ganze Bauernweg Außenbereich ist“.

Und was das bedeutet, steht im Antwortschreiben des Kreisbauamtes Meißen auf seine Bauanfrage. Der Flächennutzungsplan enthalte keine Bauflächenausweisung für die Straße: „Insofern scheiden der Abriss des Stallgebäudes und der Neubau eines Wohngebäudes ebenso aus wie die Sanierung des Stallgebäudes, verbunden mit der Nutzungsänderung zum Wohngebäude.“ Frank Frenzel, der Tanneberger Ortsvorsteher, meint dazu ironisch: „Lieber sollen die Gebäude verfallen, als dass sie zu Wohnraum umgebaut werden.“ Auch Dirk Büttner versteht nicht, warum er nicht bauen kann. Sein neues Haus wäre zwar etwas größer als das jetzige Stallgebäude, würde sich aber vollkommen in den Vierseithof einpassen, sodass es keine Störung der Umgebung geben würde. „Ich habe eine Firma in Dresden, die würde mir sogar ein neues Fachwerk bauen.“ Großvater Walter Heide ist ratlos: „Wer soll das denn mal übernehmen, am ganzen Bauernweg wohnen ja schon ältere Leute.“

Auf Nachfrage beim Landkreis erklärt Sprecherin Kerstin Thöns: „Klipphausen hat entgegen der Hinweise des Landratsamtes Meißen in ihrem erst 2016 beschlossenen Flächennutzungsplan für die bestehenden Höfe entlang des Bauernweges keine Bauflächen ausgewiesen.“ Die Gemeinde habe damit ausdrücklich festgelegt, dass ein wie von der jungen Familie beantragter Neubau eines Einfamilienhauses eine Zersiedelung im Außenbereich darstellen würde und so zu verhindern sei.

Klipphausens Bürgermeister Gerold Mann (parteilos) erklärt, dass er weiß, dass es in anderen Kreisen viel mehr Ermessensspielraum gibt, nur im Landkreis Meißen werde so restriktiv verfahren. „Dort, wo schon Gebäude sind, warum kann man dort nicht bauen?“ Vielleicht ist es aber für die Hausbaupläne der Büttners noch nicht zu spät. Sprecherin Thöns sagt zum Bauantrag von Dirk Büttner und seiner Frau Susann: „Ein Ablehnungsbescheid wurde noch nicht erlassen.“