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Unterschrift auf Vertrag gefälscht?

Der Mitarbeiter eines Finanzdienstleister steht wegen Urkundenfälschung vor Gericht. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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© Symbolbild/André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Im korrekten schwarzen Anzug, mit weißem Hemd und Schlips sitzt der Angeklagte neben seiner Verteidigerin. Vorgeworfen wird ihm vor dem Amtsgericht Döbeln Urkundenfälschung.

Anfang Dezember 2015 soll der Mann aus Hartha auf einem Vertrag für ein Top-Zins-Paket die Unterschrift einer seiner Kundinnen gefälscht haben. Auch die Unterschrift der Frau auf dem Beratungsprotokoll soll er nachgemacht haben. Anschließend schickte er den Vertrag an die Firmen-Zentrale in Frankfurt am Main. Als wenig später die Bank der Kundin den Vertrag zuschickte, flog die Sache auf. Die Frau, die sich lediglich beraten lassen wollte, erstattete Anzeige. Der Finanzberater erhielt einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldstrafe von 1350 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch.

Im April 2016 kam es zur ersten Verhandlung. „Ich habe die Unterschrift nicht gefälscht“, sagte der Beschuldigte damals. Allerdings zeigte ihm Richterin Magdalena Richter eine Kurznachricht, die er an die Frau geschrieben hatte. In der bat er sie um Entschuldigung. Er habe den Vorgang nur beschleunigen wollen, erklärte er darin.

„Ich habe diese Unterschrift nicht geleistet“, sagte in der Verhandlung im April die Geschädigte im Zeugenstand. Um Klarheit zu bekommen, wer die Unterschrift geleistet hat, beantragte die Verteidigung damals, ein Schriftgutachten anzufertigen. Die Staatsanwaltschaft bezweifelte zu der Zeit schon, dass das Untersuchungsmaterial für ein Gutachten ausreicht. „Von den Top-Zins-Papieren gibt es womöglich nur noch Kopien“, so der Staatsanwalt. „Die Originale wurden von der Firmenzentrale längst vernichtet.“

Und so ist es auch. In der zweiten Verhandlung wird auf das Gutachten eingegangen. Anhand der Kopien kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, wer der Urheber der Unterschrift ist. Weil Richterin Magdalena Richter den Angeklagten trotzdem verurteilen will, stellt Verteidigerin Rechtsanwältin Carolin Greger den Antrag, die Zeugin erneut zu hören. Das Verfahren wird fortgesetzt.