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Unsicherheit beim Trinkwasser

Ein neues Schutzgebiet für Rietschen soll nahe Hähnichen entstehen. Das brächte Einschränkungen mit sich.

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© André Schulze

Von Alexander Kempf und Katja Schlenker

Rietschen. Wasser ist wichtig. Darum sind die Schutzbestimmungen dazu in Deutschland auch sehr streng. Verschiedene Auflagen sollen verhindern, dass es zu Verunreinigungen kommt. Unter besonderer Beobachtung stehen die Trinkwasserschutzgebiete. Ein neues soll nun zwischen Rietschen und Hähnichen entstehen. Das Wasser für die Rietschener kommt dabei aus zwei Brunnen in Trebus. Einer ist 70 Meter tief, ein anderer sogar 100 Meter. Damit das Wasser sauber nach Rietschen gelangt, gibt es Schutzzonen mit verschiedenen Auflagen.

Das geplante Trinkwasserschutzgebiet umfasst vier Zonen, erklärt Sprecherin Marina Michel vom Landratsamt in Görlitz. Die Untere Wasserbehörde dort ist für das Thema zuständig. Zone I befindet sich direkt um den Brunnen herum und ist rot gekennzeichnet, Zone II dunkelgrün. Etwas weiter weg folgen die Zonen IIIa und b in hellgrüner beziehungsweise gelber Farbe. Wenn sich das Trinkwasserschutzgebiet verändern sollte, bleiben die Schutzzonen I und II in Rietschen im Großen und Ganzen, wie sie sind.

Darum haben die Gemeinderäte und Bürgermeister Ralf Brehmer in Rietschen wenig an den Plänen auszusetzen. Mit der Wasserqualität im Ort sind alle zufrieden. „Das Wasser schmeckt ja zur Zeit“, sagt Ralf Brehmer. Laut ihm sind auch alle Zahlen des Wassers im Normbereich. Das neue Trinkwasserschutzgebiet würde vor allen Dingen dafür sorgen, dass das auch in Zukunft so bleibt. Denn bis das in Trebus geförderte Wasser in Rietschen aus dem Wasserhahn läuft, geht viel Zeit ins Land. „Das Wasser braucht fünfzig Jahre bis nach Rietschen“, erklärt Ralf Brehmer. Verbote würden sich also erst mit einem deutlichen Zeitverzug bemerkbar machen.

Da die neuen Schutzbestimmungen für Rietschen ausnahmslos vorteilhaft sind, entscheidet sich die Verwaltung in Abstimmung mit den Gemeinderäten keine Einwände dagegen vorzutragen.

Denn anders als in der Zone II müssen die Rietschener keine großen Einschränkungen fürchten. Nur Tiefbohrungen dürften beispielsweise nicht mehr durchgeführt werden. Dadurch soll der Fließweg des Grundwassers geschützt werden. Denn bei den Bohrungen könnten die Schichten des Bodens beschädigt werden, die das Wasser bedecken und so schützen. Flache Bohrungen, zum Beispiel für Gartenbrunnen, sind aber weiterhin möglich, erklärt Marina Michel.

Für Rietschens Nachbargemeinde hingegen könnten nach der Genehmigung des neuen Trinkwasserschutzgebietes deutlich strengere Regeln gelten. „Für den kleineren Teil nahe Trebus soll es 66 Einschränkungen geben“, so Ralf Brehmer. Dort seien dann unter anderem Pestizide tabu und es dürfe auch kein Regenwasser mehr hingeleitet werden. „Der Fischer hat schon gewisse Einschränkungen“, erklärt Ralf Brehmer seinen Gemeinderäten. Helmut Perk von der Wählervereinigung Rietschen weist auch auf in Trebus gebaute Klärgruben hin. Stehen die nun vor dem Aus? Diese Frage bewegt selbstverständlich auch die Hähnichener Gemeinderäte. Denn einige Anwohner hätten viel Geld investiert, um ihre Anlagen umzurüsten, erzählt etwa Toralf Friedrich. Da könne es nicht sein, dass sie diese dann nicht entsprechend nutzen könnten. „Und dann stehen wir da und müssen mit Einschränkungen leben, damit die Rietschener Trinkwasser kriegen“, kritisiert er.

Für die Hähnichener sind viele Fragen noch nicht hinreichend geklärt. Im Gegensatz zu Rietschen hat Hähnichen daher auch Widerspruch gegen das neue Trinkwasserschutzgebiet eingelegt. Wie erfolgreich dieser sein wird, muss sich zeigen. Das Trinkwasserschutzgebiet Rietschen existiert in seiner gegenwärtig noch bestehenden Form bereits seit 1986. Seitdem sind die Brunnen bereits zur Entnahme des Rohwassers vertieft worden, erklärt Marina Michel. Das heißt, das Wasser wird aus einem tiefer gelegenen Grundwasserleiter gefördert. Daher ist auch ein neues Fachgutachten erstellt worden.

Das Liefergebiet des Grundwassers, das im Wasserwerk Rietschen gefördert wird, liegt schon im Bereich südöstlich von Trebus. Das Fachgutachten ist durch die Experten beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bestätigt worden und bildet die Grundlage für die neuen, räumlich veränderten Trinkwasserschutzzonen, zu der Rietschen und Hähnichen unterschiedliche Positionen haben. Mit dem Tagebau Reichwalde nahe Rietschen hat das neue Trinkwasserschutzgebiet übrigens nur bedingt etwas zu tun. Die Grundwasserstände würden zwar auch durch die Tagebauentwässerung beeinflusst, teilt Sprecherin Karin Bernhardt vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit. Aber nicht so, dass dies eine Neuausweisung erforderlich gemacht hätte.