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Unfallkurve wird begradigt

Die Stadt Großenhain will die Planungen organisieren – bezahlen und bauen muss allerdings der Freistaat.

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© Anne Hübschmann

Von Manfred Müller

Skassa. Etwas Entspannung hat die Geschwindigkeitsbegrenzung am Skassaer Ortseingang schon gebracht. „Seit das Tempo-30-Schild steht, kann man einigermaßen entspannt von der Zürnerstraße auf die Hauptstraße abbiegen“, sagt Ortsvorsteher Uwe Stehr. Auch in der Unfallkurve Richtung Weißig wird jetzt nicht mehr so gerast. Besonders die Autos, die ins Dorf hineinfahren, bremsen in der Mehrzahl ordentlich ab, hat Stehr beobachtet. Dennoch betrachtet er die Tempobegrenzung nur als einen Zwischenschritt. Um die Gefahrensituation auf der Riesaer Landstraße wirklich zu entschärfen, müsse die Kurve begradigt werden.

Der Lkw prallte frontal gegen einen Holz-Laternenmast und fuhr in die Gartenmauer eines Doppelhauses.
Der Lkw prallte frontal gegen einen Holz-Laternenmast und fuhr in die Gartenmauer eines Doppelhauses. © Archiv/Anne Hübschmann

Die Anwohner an der S 40-Ortsdurchfahrt leben gefährlich. Im Kurvenbereich reicht die Asphaltpiste bis etwa anderthalb Meter an ihre Zäune heran; bei einigen Grundstücken liegt dazwischen noch ein Graben mit steiler Böschung. Es gibt keinen Fußweg, sodass jeder, der zu Fuß ins Dorf will, akut gefährdet ist. Schon so mancher Skassaer musste sich vor den Außenspiegeln von Fahrzeugen in Sicherheit bringen, die wegen zu hoher Geschwindigkeit zu nah an den Straßenrand gerieten. Dass in der Ortsdurchfahrt gerast wird, belegt auch eine einwöchige Geschwindigkeitsmessung, die im Februar durchgeführt worden war. Über 80 Prozent der Autos, die den Großenhainer Ortsteil passierten, fuhren zu schnell. Das waren in sieben Tagen fast 18 000 Fahrzeuge. Ein paar Dutzend der Temposünder rasten mit Tempo 90 bis 120 durchs Dorf. Das geht nicht immer gut. Mit Blick auf den Ortsausgang beschleunigen viele Fahrer ihre Autos schon am Kurvenbeginn – manchmal mit verheerenden Folgen. Im November 2014 kam ein Chemnitzer Lkw-Fahrer mit seinem Transporter von der Fahrbahn ab und bretterte in die tiefer als die Straße gelegenen Vorgärten. Einige Jahre zuvor war ein Tieflader mit einem Mähdrescher zu schnell durch die Kurve gedüst. Dadurch schwenkte der Gebläsearm aus und rasierte einen Mast der Straßenbeleuchtung weg. Besonders betroffen: Anwohner Uwe Schulz, der in den vergangenen 15 Jahren sieben Crashs an seinem Grundstück erlebte.

Die Skassaer fordern seit Langem, dass der Unfallschwerpunkt beseitigt wird. Im Juli beriefen sie einen Ortstermin ein, um die Verantwortlichen auf die untragbare Situation aufmerksam zu machen. Da die Ortsdurchfahrt als Staatsstraße eingestuft ist, müsste das Land Sachsen tätig werden, speziell dessen Straßenbaubehörde. Die ersten Überlegungen gingen dahin, in der Kurve einen Fußweg zu bauen, wodurch auch die Stadt Großenhain mit im Boot gewesen wäre. Die Idee hatte aber einige Haken. Zum einen hätte das zwar die Sicherheit für die Fußgänger erhöht, aber keinen Einfluss auf den fließenden Verkehr gehabt. Zum anderen wären für die betroffenen Skassaer Straßenausbaubeiträge fällig geworden. Fünf Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche wollte aber keiner der Anwohner bezahlen. Außerdem hätten die beengten Platzverhältnisse keine vorschriftsmäßige Fußwegbreite zugelassen. Deshalb wurden die Pläne fallengelassen.

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) schwenkte deshalb einigermaßen überraschend auf die Linie des Skassaer Ortschaftsrates ein, die S 40 auf einem knapp 200 Meter langen Abschnitt zu begradigen. Allerdings verwies das Amt darauf, dass es momentan keine freien Planungskapazitäten habe. Daraufhin erklärte sich die Stadt Großenhain bereit, den notwendigen Vorlauf zu schaffen. Konkrete Termine, wann das Projekt umgesetzt werden soll, gibt es noch nicht. Deshalb müssen die Skassaer wohl noch ein paar Jahre mit der Tempo-30-Zwischenlösung leben. Aber wenn erst einmal fertige Planungen auf dem Tisch liegen, wird der Freistaat die Sache nicht ewig hinauszögern können. Ist die Begradigung erfolgt, könnte der Kurvenbereich als reine Zufahrtsstraße für die Anwohner ausgewiesen und zugleich als Radweg genutzt werden.