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Und plötzlich stand der Poller schief

Mit einem Unfall, der vielleicht gar keiner war, beschäftigt sich das Pirnaer Amtsgericht. Noch steht Aussage gegen Aussage.

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Von Lisa Marie Pigulla

Am 22. November 2013 hatte Christian R. Material für eine Baustelle auf der Bahnhofstraße in Pirna geholt. Er parkte rückwärts vor dem Hauseingang ein, um abzuladen. Dabei fuhr er nach Zeugenaussagen versehentlich an einen Poller. Er selbst habe das gar nicht bemerkt, sagte R. am Dienstag vor dem Strafrichter in Pirna. Er hatte Berufung gegen ein früheres Urteil wegen Fahrerflucht eingelegt.

R. habe an besagtem Unfalltag sein Material ausgeladen, ohne einen möglichen Schaden am Poller oder an seinem Auto in Augenschein zu nehmen, er habe weitergearbeitet. Der Grundstücksbesitzer aber will gesehen haben, dass R. den Poller mit dem Auto gerammt hatte. Mehr noch: Der Baumaterial-Fahrer sei anschließend noch einmal absichtlich dagegen getreten, sodass der Poller nun noch schiefer stand. Der Schaden für die Reparatur des Pfostens betrug nach Angaben der Hausverwaltung mehr als 800 Euro.

Christian R. fuhr mit seinem Baulaster wieder weg. Er sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, sagt der 58-Jährige, auch an seinem Auto habe sich kein Schaden befunden, der auf den Unfall hätte hindeuten können. Ohne ihn zur Rede zu stellen, erstattete der Grundstückseigentümer Anzeige wegen Fahrerflucht gegen Christian R. Ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet.

Der mutmaßliche Verursacher des Schadens wurde zu einem Vorgespräch eingeladen, zu dem er auch erschien. Vor Gericht sagte er nun aus, dass man bei dieser Gelegenheit weder sein Auto begutachten wollte noch nach dem genauen Tathergang aus seiner Sicht gefragt hatte.

Zu den Folgeterminen des ersten Verfahrens erschien der Angeklagte nicht mehr, warum, blieb ungeklärt. Trotzdem hatte er sich in der Zwischenzeit rechtlichen Beistand eingeholt. Das Urteil wurde damals ohne das Beisein des mutmaßlichen Täters gefällt. Doch dieser ging gegen den Richterspruch in Berufung. Er habe nichts von einem Zusammenstoß bemerkt und hätte schon gar nicht gegen das Hindernis getreten, sagt er.

Beifahrer erinnert sich nicht

Christian R. selbst kann seine Unschuld aber nicht mit Zeugenaussagen untermauern. Ein Mitarbeiter seiner Firma saß zwar zum Tatzeitpunkt neben ihm im Auto, er kann sich aber nicht mehr genau erinnern, was passiert oder was nicht passiert ist. Deshalb steht er als Zeuge nicht zur Verfügung. Richter Jürgen Uhlig will trotzdem Klarheit und lässt den Berufungsprozess nun fortsetzen. Er fällte am Dienstag kein Urteil, sondern setzte einen weiteren Verhandlungstermin für den 9. September an. Dann sollen der Grundstückseigentümer und weitere Zeugen geladen werden, um den Fall hoffentlich aufzuklären.