Merken

Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern ist künftig strafbar

Lange hat die Bundesregierung um die Details gerungen, jetzt ist es soweit. Unter anderem wird die Verjährungsfrist für Sexualstraftaten verlängert.

Teilen
Folgen
© dpa

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rechnet damit, dass künftig weitaus mehr Sexualtäter zur Rechenschaft gezogen werden können als bisher. Mit der Reform des Sexualstrafrechts werde nicht nur die Verjährungsfrist für solche Taten verlängert, sondern auch die Verbreitung von Nacktbildern unter Strafe gestellt, die gegen den Willen von Kindern oder ohne Einverständnis der Eltern gemacht worden seien, sagte Maas am Mittwoch im ZDF-“Morgenmagazin“.

„Wir haben festgestellt, dass es einen Markt gibt, der in den letzten Jahren entstanden ist, dass solche Bilder, die nicht als Kinderpornografie klassifiziert werden, trotzdem in Pädophilennetzwerken vertrieben werden“, sagte Maas. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll entsprechendes Material aus dem Internet heruntergeladen haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat gegen ihn Anklage erhoben.

Schutzlücke geschlossen

„Bilder, die nach bisheriger Sichtweise nicht Kinderpornografie sind und die auch keine Posing-Bilder sind, wo es also einen klaren sexuellen Bezug in unnatürlicher Haltung gibt, sondern ganz einfach Nacktbilder - die können jetzt von den Ermittlern aufgegriffen und verfolgt werden“, sagte der Justizminister. „Das ist eine Schutzlücke zulasten der Kleinsten und Schwächsten in der Gesellschaft, nämlich der Kinder, und die schließen wir jetzt.“

Verschärfung des Sexualstrafrechts - die wichtigsten Änderungen

Strafmaß: Das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornografie wird von zwei auf drei Jahre erhöht.

Posingbilder: Die sogenannten Posingbilder sollen künftig als Kinderpornografie gelten. Zudem sollen auch Aufnahmen strafbar sein, bei denen Kinder eine „unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung“ nicht aktiv eingenommen haben.

Cybermobbing: Wer ohne Erlaubnis etwa Nacktbilder oder Gewaltszenen aufnimmt, im Internet verbreitet und so dem Ansehen des Abgebildeten erheblich schadet, muss eher mit Strafen rechnen als bisher.

Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe auf Minderjährige wird verlängert. Künftig soll sie erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers anstatt mit 21 Jahren beginnen.

Schutzbefohlene: Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen wird erweitert. Künftig fallen darunter auch Fälle, bei denen der Täter etwa Lebenspartner eines Elternteils ist. (dpa)

1 / 5

Das Bundeskabinett will am Vormittag ein Gesetz beschließen, mit dem Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Cybermobbing besser geschützt werden sollen. Kernpunkte der Reform sind die Verlängerung der Verjährungsfrist für sexuelle Übergriffe auf Kinder und die Erhöhung des maximalen Strafmaßes für den Besitz von kinderpornografischem Material von zwei auf drei Jahre.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) forderte mehr Personal bei den Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Kinderpornografie. „Ein noch so gutes Gesetz greift nicht, wenn es nicht angewendet wird“, sagte die SPD-Politikerin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwoch). Es sei „nicht akzeptabel, dass Fälle von Kinderpornografie liegen bleiben, weil nicht genügend Personal da ist“. Schwesig meinte: „Die Zahl der Fälle steigt drastisch an, darauf müssen wir reagieren.“ (dpa)