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UKA sichert sich 42 neue Windparks

Regionale Firmen dürfen die meisten der Anlagen bauen. Gelenkt werden sie von Meißen aus. Daran gibt es Kritik.

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© Claudia Hübschmann

Von Hannes Koch

Meißen. Die Bundesregierung legt Wert darauf, dass ein wesentlicher Teil der neuen Windkraftwerke von Bürgerfirmen vor Ort errichtet wird. Wenn die Anwohner mitverdienen, ist die Akzeptanz für die oft umstrittenen Windmühlen größer, so die Hoffnung. Nun aber kommen Zweifel an der Wirksamkeit des unlängst renovierten Gesetzes auf. Ist Bürgerenergie drin, wo Bürgerenergie draufsteht?

Bei der zweiten Ausschreibungsrunde für neue Windanlagen haben Bügerenergiefirmen 90 Prozent der Zuschläge erhalten, teilte die Bundesnetzagentur in dieser Woche mit. 60 zusätzliche Windparks könnten damit in den kommenden Jahren von Anwohnern in der unmittelbaren Umgebung errichtet werden. Allerdings weist die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde daraufhin, dass 37 dieser Gesellschaften zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Bei dem Unternehmen handelt es sich um die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen in Meißen. Einige der regionalen GmbHs residieren unter derselben Adresse wie UKA. Die Namen der Windparks lauten beispielsweise Umweltgerechte Bürgerenergie Ballstädt GmbH, Umweltgerechte Bürgerenergie Bartow GmbH oder Umweltgerechte Bürgerenergie Bersteland GmbH. Selbst habe UKA fünf Zuschläge erhalten, sagte eine Sprecherin. „Zusätzlich standen wir einer Reihe von Bürgerenergiegesellschaften als Partner zur Seite. Dabei wurden 37 Gebote bezuschlagt. Die Bürgerenergiegesellschaften, deren Partner wir sind, profitieren von unserer Erfahrung, Projekte kosteneffizient umzusetzen.“

Bis zum vergangenen Jahr erhielten neue Öko-Kraftwerke politisch definierte Festpreise für ihren produzierten Strom. Damit die Kosten sinken, wird die Förderung nun auf Ausschreibungen umgestellt, bei denen die günstigsten Anbieter den Zuschlag bekommen. Auch in der ersten Runde im vergangenen Mai hatten vor allem sogenannte Bürger-Energiegesellschaften den Zuschlag erhalten. Laut Gesetz sind das Firmen, die aus mindestens zehn, im jeweiligen Landkreis ansässigen Einzelpersonen bestehen, von denen keine mehr als zehn Prozent der Anteile besitzt.

Die Kriterien für Bürgerenergie würden bisher in allen Fällen eingehalten, erklärte die Netzagentur. Im Gegenzug zum Nachweis der regionalen Verwurzelung erhalten solche Firmen einige Erleichterungen im Verfahren. Sie müssen im ersten Schritt keine Genehmigungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beibringen und können sich mit dem Bau der Windparks länger Zeit lassen als Kapitalinvestoren.

Manche Fachleute zweifeln inzwischen aber, ob die Regelung ihr Ziel erreicht. Die Befürchtung: Anwohner vor Ort werden als Strohmänner vorgeschoben. Später kauft ihnen ein größeres Unternehmen die Anteile jedoch ab. Der regionale Windpark würde zum Investitionsobjekt auf dem internationalen Kapitalmarkt. „Trotz unserer Kritik hat der Gesetzgeber die Kriterien für Bürgerenergie zu unscharf gefasst“, sagte Georg Schroth vom Bundesverband Windenergie. „Beispielsweise war unser Vorschlag, dass die Gesellschafter ihre Anteile mindestens fünf Jahre nach Inbetriebnahme halten müssen, nicht nur zwei Jahre, wie es aktuell festgelegt ist. Es besteht die Gefahr, dass durch diese Möglichkeit die regionale Akzeptanz geschmälert wird.“

In der ersten Runde hat mit der Firma Enertrag ebenfalls eine Firma ein großes Stück vom Kuchen gesichert: „Wir sind stolz darauf, dass unsere Kunden mit fast 20 Prozent des gesamten Volumens der Ausschreibung sehr erfolgreich waren.“ Auch Enertrag betonte, bei den Gesellschaftern handele es sich um regionale Teilhaber, mit denen das Unternehmen kooperiere. Was den Preis für die zukünftige Stromproduktion betrifft, erreicht die Bundesregierung ihr Ziel der Kostensenkung. Die neuen Windparks werden durchschnittlich nur noch 4,28 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Anlagen der zweiten Runde sollen in Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entstehen.