Freitag, 14.12.2012

Überraschendes Ende der Ermittlungen

Fast zwei Jahre nach dem Überfall in der Silvesternacht an der Görlitzer Altstadtbrücke hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgeschlossen. Am Ende blieb nur ein Tatverdächtiger übrig.

Von Ralph Schermann

Auf der Altstadtbrücke in Görlitz wurden bei Prügeleien in der Silvesternacht 2010 mindestens zehn Menschen verletzt. Fast zwei Jahre danach hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren überraschend abgeschlossen. Foto: dpa
Auf der Altstadtbrücke in Görlitz wurden bei Prügeleien in der Silvesternacht 2010 mindestens zehn Menschen verletzt. Fast zwei Jahre danach hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren überraschend abgeschlossen. Foto: dpa

Görlitz. "Diese lange Zeit wer notwendig, weil insbesondere im Wege der Rechtshilfe mit der Republik Polen sehr umfangreich ermittelt wurde", sagt Staatsanwalt Till Neumann. Eine Sonderkommission "Brücke" und innerhalb dieser vor allem die Zgorzelecer Polizei hatte 28 Beschuldigte ermittelt. Doch so sehr sich die Beamten auch bemühten - letzten Endes blieb nur ein Tatverdächtiger übrig. "Das Verfahren gegen 27 Beschuldigte musste eingestellt werden, da ein Tatnachweis mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht zu führen war", erläutert Till Neumann diese Niederlage für die Ermittler.

Zur Erinnerung: Nach Sicht der Polizei hatten sich vor Mitternacht des Silvesters 2010 rund 30 junge Polen in Zgorzelec versammelt, waren dann auf die deutsche Seite gewechselt, wo es auf Neißstraße und Untermarkt zu Rangeleien mit überwiegend ebenfalls jungen Leuten kam. Danach zogen die Polen wieder zurück und prügelten wahllos auf Deutsche ein. Dabei gab es mindestens zehn Verletzte, von denen vier stationär im Klinikum und im St. Carolus-Krankenhaus behandelt wurden. Ferner demolierten die Angreifer mehrere Handys. Beim Eintreffen der Polizei flüchtete die Gruppe nach Zgorzelec.

Augenzeugen warfen der Polizei Verspätung vor. David Noack zum Beispiel sagt: "Viele Leute haben immer wieder die Notrufe gewählt." Polizeisprecher dementierten: "Bei uns ist der erste Notruf erst um 0.35 Uhr aufgezeichnet worden. Zu dieser Zeit hatte Görlitz sieben Funkwagen im Einsatz, von denen drei bei anderen Einsätzen gebunden waren. An der Altstadtbrücke trafen die anderen vier Wagen ab 0.42 Uhr ein. Auch die Bundespolizei erschien mit fünf Streifenwagen an der Altstadtbrücke. Der Einsatzzug wurde in Marsch gesetzt und erreichte gegen 0.55 Uhr den Tatort. Insgesamt waren dann rund 50 Beamte vor Ort." Mit der Untersuchung der Prügelattacke beauftragte die Polizei das Dezernat Staatsschutz. Die Ermittlungen wurden wegen schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs geführt.

Über die Dauer der Untersuchung kam in der Bevölkerung aber bald Unmut auf. Ende 2011 nahm der Präsident der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien, Conny Stiehl, dazu Stellung: "Die Zuordnung der einzelnen Taten ist so langwierig, weil die mutmaßlichen Täter kaum Aussagen machen. Es ist ermittlungstechnisch ein Riesengeflecht. Und es genügt nicht, die Anwesenheit der Tatverdächtigen nachzuweisen. Man muss die konkrete Tatbeteiligung beweissicher herausarbeiten, um dem Gericht später eine Bestrafung zu ermöglichen."

Genau das aber war den Ermittlern nicht vergönnt, auch wenn sie beim Schließen der Akte auf über hundert Zeugen und akribische Spurenvergleiche verweisen können. Alle Zeugen waren zum Beispiel bei 14 der Beschuldigten erfolglos, auch die deutschen Verletzten und Geschlagenen konnten nach Fotos kaum jemanden wiedererkennen. "Anderen Beschuldigten wiederum konnte zwar die Anwesenheit, nicht aber ein individualisierbarer Tatbeitrag nachgewiesen werden", ergänzt Till Neumann. Das sei aber auch verständlich, weil "die Aufmerksamkeit der Zeugen mehr der Abwehr des Angriffes und der Behandlung der Verletzungen galt."

Was bleibt, ist ein zur Tatzeit erst 17 Jahre alter polnischer Jugendlicher. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft sehr konkret vor, nach einem gemeinsamen Tatplan mehrere Görlitzer körperlich misshandelt und verletzt zu haben. Er selbst soll zwei der Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, insgesamt lautet die Anklage auf gefährliche Körperverletzung in 16 tateinheitlichen Fällen. Gestern wurde die Anklage an das Görlitzer Amtsgericht eingereicht.

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