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Turnen wird teurer

Ebersbach- Neugersdorf erhöht die Gebühren für die Sportstätten. Manche Vereine zahlen aber künftig weniger.

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© SZ-Archiv

Von Gabriela Lachnit

Ebersbach-Neugersdorf. Die Stadt Ebersbach-Neugersdorf verlangt künftig mehr Geld für die Nutzung ihrer Sportstätten. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen – mit zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung.

Warum ist eine Benutzungs- und Entgeltordnung nötig?

Die Stadt braucht Einnahmen, die Kosten haben sich erhöht. Bis Ende 2012 war in der vereinigten Stadt Ebersbach-Neugersdorf das jeweilige Ortsrecht gültig. Danach hatten die Benutzungs- und Entgeltordnungen von Ebersbach und Neugersdorf ihre Gültigkeit verloren. In einer Übergangsphase sind deshalb von der Verwaltung mit den Nutzern von Sportstätten privatrechtliche Vereinbarungen geschlossen worden. Grundlage dafür waren die bisherigen Regelungen. Die Verwaltung hatte vor zwei Jahren vorgeschlagen, eine Benutzungs- und Entgeltordnung für Ebersbach-Neugersdorf zu beschließen. Damit will die Stadtverwaltung erreichen, dass der Verwaltungsaufwand reduziert und die Nutzung von Sportstätten vereinfacht werden.

Müssen künftig alle Vereine mehr bezahlen?

Nein, manche zahlen mehr, andere weniger. Das hängt mit den bisher geschlossenen Vereinbarungen zusammen. Mehr bezahlen müssen künftig zum Beispiel der FC Oberlausitz und die Handballer vom TBSV Neugersdorf. Der TSV Ebersbach muss weniger für die Sportstättennutzung aufwenden. Seit zwei Jahren wird nunmehr über eine Benutzungs- und Entgeltordnung diskutiert. Zunächst hatte sich der Verwaltungsausschuss damit befasst. Den Sportvereinen der Stadt ist die neue Ordnung in einer Versammlung Ende Juni dieses Jahres vorgestellt worden. Dabei wurde den Sportlern erläutert, warum die Stadt eine Neufassung der Entgeltordnung anstrebt: Es geht vorrangig um die Förderung des Sports, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Dabei sollen jedoch alle ortsansässigen Vereine in den Ortsteilen und Sportstätten gleich behandelt werden. Den Vereinen wurde damals eine Vergleichsrechnung offeriert. Dabei stellte sich heraus, dass manche Vereine künftig eben mehr für die Nutzung von Turnhallen und Sportplätzen zahlen müssen, andere dagegen günstiger wegkommen.

Tragen die Vereine aus der Spreequellstadt jetzt allein die Kosten?

Die Stadt trägt mit 70 Prozent der Kosten den größten Teil der Aufwendungen, die für den Erhalt der Sportstätten nötig sind. Etwa 30 Prozent zahlen die Vereine der Stadt. Vorausgegangen waren umfangreiche Kalkulationen anhand der Betriebsabrechnungen. Künftig wird die Stadt etwa 13 Prozent mehr Geld für die Sportstättennutzung einnehmen. Allerdings sind in den letzten Jahren auch die Kosten gestiegen.

Für welche Sportstätten gilt die neue Benutzungs- und Entgeltordnung?

Die Sportanlagen, für die die neue Ordnung gilt, sind die Jahnturnhalle mit dem Rasenplatz in Neugersdorf, die Sportanlage am Schlechteberg in Ebersbach, die Turnhalle der Fichtegrundschule in Neugersdorf, die Turnhalle der Jahngrundschule in Ebersbach und die Turnhalle der Andert-Oberschule Ebersbach.

Wer kann die Sportanlagen in der Spreequellstadt nutzen?

Die Sportstätten können alle juristischen Personen und Vereinigungen nutzen. Das muss bei der Stadt beantragt werden. Vorrang haben Schulsport und schulische Veranstaltungen. Dafür ist keine Nutzungserlaubnis nötig. Vorrang haben auch sportliche Aktivitäten von Vereinen.

Was ist neu in der Benutzung der Sportstätten?

Während der Weihnachtsferien können die Turnhallen nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Das muss schriftlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Hintergrund ist, dass in dieser Zeit wenig Sport getrieben wird. Daher können die Hallen unbeheizt bleiben.

Wer ist von der Sportstättengebühr befreit?

Entgeltfrei können Schulen und Kitas, die in Trägerschaft der Stadt sind, die Sportstätten nutzen. Kinder bis einschließlich acht Jahre in Vereinen mit Sitz in Ebersbach-Neugersdorf sind von der Gebühr befreit. Nichts bezahlt werden muss für Sportveranstaltungen, die im Interesse oder im Auftrag der Stadt stattfinden. Dazu gehört der Sport der ortsansässigen Feuerwehren. Sportfeste von ortsansässigen Schulen sind ebenso entgeltfrei wie Sportevents von Kitas, die nicht in Trägerschaft der Stadt sind.