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Trennung endete mit Beleidigungen

Ein 32-jähriger Döbelner stand wegen Beleidigung und Körperverletzung vor Gericht. Das kostet ihn 400 Euro.

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© Symbolbild: dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Am 4. März 2016 traf der Angeklagte im Jugendklub Nordpoint in Döbeln seine Exfreundin wieder. Die hatte sich Tage vorher von ihm getrennt. Weil sie noch ein Handy von ihm hatte, das er zurückhaben wollte, sprach er sie an. Es kam zum Streit. Im Zuge dessen soll er sie mit Schlampe, Hure und anderen Schimpfworten beleidigt haben. Danach soll er sie gegen die Brust geschlagen haben. Wegen des Vorfalls erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl. Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 1400 Euro zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Jetzt stand der Döbelner wegen der Taten vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Die Taten gesteht der Beschuldigte zum Teil. Dass er seine Exfreundin beleidigt hat, gibt er zu. „Es gab eine Auseinandersetzung“, sagt er. „Sie hat mich auch beleidigt.“ Welche Worte er zu der Frau sagte, weiß er nicht mehr. Den Schlag leugnet er. „Ich habe sie nicht geschlagen, sondern von mir weggestoßen“, erklärt er. Dabei will er sie an der Schulter berührt haben. Zuvor soll er sie aus dem Jugendklub gezerrt haben.

Vor Gericht ist der Angeklagte nicht unbekannt. Vier Einträge hat er im Bundeszentralregister, einen davon wegen Körperverletzung.

Die Geschädigte erklärt vor Gericht, dass sie mit dem Mann vor dem Jugendklub saß und er mit ihr hätte reden wollen. „Ich sagte ihm, dass Schluss ist. Ich wollte nicht reden.“ Daraufhin hätte er sie beleidigt. Danach wäre sie in den Klub gegangen. Später kam er und zerrte sie nach draußen. Dort hätte er sie weiter beleidigt. Dann hätte er sie gegen die Brust gestoßen. Das Opfer erlitt eine Prellung im unteren Brustbereich. Später hätte der Angeklagte sie erneut am Arm gezerrt und sie sogar zweimal bespuckt. Wegen des Spuckens erhielt der Beschuldigte ebenfalls eine Anklage. Doch der Vorfall wurde im Hinblick auf die schwerere Straftat, die Körperverletzung und Beleidigung, eingestellt. Bei der Auseinandersetzung will das Opfer den Beschuldigten nicht beleidigt haben. Angeblich hätte sie nur dagestanden.

Zeugen können zum Tathergang kaum etwas beitragen. Eine Zeugin erinnert sich, dass beide sich beschimpft hätten. Doch welche Worte bei dem Wortgefecht gefallen sind, weiß sie nicht mehr. Die andere Zeugin nennt die schon in der Anklageschrift genannten Schimpfworte. Beide Zeuginnen sind die besten Freundinnen des Opfers. Sie erklären, dass die Geschädigte den Angeklagten nicht beleidigt hat.

Doch das glauben Richterin Marion Zöllner und Verteidiger Rechtsanwalt Karsten Opitz nicht. „Es wird irgendetwas zurückgekommen sein“, sagte Opitz in seinem Plädoyer. „Dann hat sich das hochgeschaukelt.“

Und Richterin Zöllner meinte in der Urteilsbegründung: „Ich gehe nicht davon aus, dass die Geschädigte dagestanden und nichts gesagt hat.“ Sie verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 400 Euro (20 Tagessätze zu 20 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.