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Tödlicher Badeunfall von 14-Jährigem selbst verschuldet

Der tödliche Badeunfall eines 14 Jahre alten Jungen am Mittwoch in einer Dresdner Wassersportanlage war den Ermittlungen der Polizei zufolge selbst verschuldet. „Der Jugendliche schwamm aus eigener Kraft in den Gefahrenbereich und wurde dort von einem Wakeboard erfasst.

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Der tödliche Badeunfall eines 14 Jahre alten Jungen am Mittwoch in einer Dresdner Wassersportanlage war den Ermittlungen der Polizei zufolge selbst verschuldet. „Der Jugendliche schwamm aus eigener Kraft in den Gefahrenbereich und wurde dort von einem Wakeboard erfasst. Das ist ein tragischer Unglücksfall“, sagte Polizeisprecher Thomas Herbst am Donnerstag. Das Gelände der Anlage sei mit Bojen gekennzeichnet. Zudem sei das Baden in der gesamten Kiesgrube verboten. Allerdings werde das immer wieder ignoriert. „In der Kiesgrube Leuben wird seit eh und je gebadet. Das war nicht der erste Unfall.“

Der 14-Jährige war am Mittwochnachmittag beim Schwimmen vom Wakeboard eines 53-jährigen Mannes getroffen worden und untergegangen. Beim Wakeboard steht der Sportler wie beim Snowboard quer auf dem Brett. „Der Wakeboarder hatte keine Chance zum Ausweichen“, sagte Herbst. Taucher konnten den Verletzten erst nach etwa einer Stunde bergen. Dennoch gelang zunächst die Wiederbelebung. Später starb der Junge im Krankenhaus.

Nach Angaben der Polizei laufen derzeit keine Ermittlungen gegen konkrete Personen. Der Betreiber der Wassersportanlage sei nur für den von ihm gepachteten Teil der Kiesgrube zuständig und besitze eine Genehmigung für die Anlage. Das Gelände ist eingezäunt und mit Verbotschildern versehen. Herbst zufolge ist derzeit noch unklar, wer genau Sorge für die Einzäunung zu tragen hat. (dpa)