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Töberich wird nicht bestraft

Die Investorin, die im Mai einen Teil des Elberadwegs in Dresden weggebaggert hatte, muss 450 Euro an ein Tierheim zahlen und entgeht damit einer Verurteilung.

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© André Wirsig

Tobias Wolf

Für die Investorin dürfte die Entscheidung eine deutlich kleinere Schlappe sein als für die Stadt: Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Abriss des Elberadwegs gegen Regine Töberich eingestellt. Dies gelte bis zur Zahlung der Geldauflage vorläufig, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Freitag. Laut Töberichs Anwalt Andrej Klein hat die 50-Jährige 450 Euro bis zum Freitag vereinbarungsgemäß an das Tierheim in Stetzsch überwiesen.

Damit gehen Ermittlungen zu Ende, deren Auslöser Anfang Mai bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Töberich hatte an einem Donnerstag mitten im Berufsverkehr ein 59 Meter langes Stück des Elberadwegs zwischen Pieschener und Neustädter Hafen wegbaggern lassen, um Druck auf das Rathaus auszuüben. Ihr Vorwurf: Die Stadt blockiere ihr Bauprojekt „Marina Garden“. Die rot-grün-rote Stadtratsmehrheit lasse sie nicht bauen. Pech für Töberich war nur: Sie riss das falsche Stück weg. Beim Übertragen der Grundstücksgrenzen von einem Lageplan auf eine Google-Maps-Karte war ihr ein Fehler unterlaufen, wie Vermessungen am Tag nach dem Abriss ergaben. So ebneten die Bagger den Weg ein paar Meter zu weit östlich von Töberichs Grundstück in Richtung Stadtzentrum ein. Die Fläche gehört der Stadt. Weil Töberich aber glaubte, den Weg auf ihrem eigenen Grundstück zu zerstören, könne nicht von einem Vorsatz die Rede sein, fremdes Eigentum zu beschädigen, sagt Anwalt Klein. Auch abseits des Strafrechts hilft dieser Irrtum Töberich. Denn die Stadt hatte ihr im Vorfeld nur ein Ordnungsgeld für den Fall angedroht, dass sie den Radweg auf ihrem Grundstück wegreißt.

„Frau Töberich konnte aufgrund ihrer rechtlichen Informationen davon ausgehen, dass sie den Elberadweg wegreißen darf“, sagt Klein. Zwar habe es einen Vertrag über die Nutzung und öffentliche Widmung des Weges gegeben. Den hatte Töberich aber aus ihrer Sicht fristgerecht gekündigt. Die Stadt hatte versäumt, das Nutzungsrecht im Grundbuch einzutragen.

Seit 2006 hatte die Investorin nach eigenen Angaben mit der Stadt Gespräche über die Entwicklung des Areals geführt. Dabei sei ihr ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Aussicht gestellt worden. Auch die frühere schwarz-gelbe Stadtratsmehrheit hatte Unterstützung signalisiert. Bis heute darf die Investorin nicht bauen, auch, weil das Areal zu großen Teilen im Hochwasserschutzgebiet liegt.

Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft bleibt Töberich trotz der Zerstörung des Elberadwegs ohne Verurteilung und ohne Vorstrafe, wie ihr Anwalt betont. Dabei hatte die Stadt schwere Geschütze aufgefahren und Strafanzeigen wegen Sachbeschädigung, Zerstörung von Bauwerken und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet. Dazu wurden ihr abfall- und umweltrechtliche Verstöße vorgeworfen, weil das Areal im Vogel- und Naturschutzgebiet liege. Zwar siedelt in dem Bereich die Libellenart Grüne Keiljungfer. Der Elberadweg ist davon ausgenommen. Einen Verstoß gegen den Naturschutz erkannte die Staatsanwaltschaft aber nicht. „Mit dem Abriss des Asphaltwegs hat Frau Töberich die Fläche streng genommen renaturiert“, so Anwalt Klein.