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Töberich verliert Prozess

Im Januar erhöhte Regine Töberich noch die Klagesumme gegenüber der Stadt auf 18 Millionen Euro – jetzt kassierte sie vor dem Oberlandesgericht Dresden eine Niederlage.

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© Sven Ellger

Dresden. Die Investorin und Grundbesitzerin Regine Töberich ist mit ihrer Klage auf Schadenersatz vor dem Oberlandesgericht in Dresden gescheitert. Sie wollte 18 Millionen Euro von der Landeshauptstadt haben. Die Verwaltung sei Schuld daran, dass sie ihr Wohnprojekt „Marina Garden“ nicht realisieren konnte. Der Vorwurf: Die Stadt habe den Bauvorbescheid so lange hinausgezögert, bis der Stadtrat andere Pläne mit der Immobilie machen konnte.

Das Gericht warf der Stadt zwar wegen dieser Verzögerung eine grobe Verletzung der Amtspflicht vor, ging aber in seiner Entscheidung davon aus, das Töberich auch mit ihrer abgespeckten Bau-Variante mit viergeschossigen Mehrfamilienhäusern keine Baugenehmigung erhalten hätte.

Töberich muss nun die Kosten des Verfahrens tragen, das sich auf mehrere Hunderttausend Euro beläuft. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, weil es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handle, so die Begründung des Senats.

Gegen die Ablehnung der Revision könne die Investorin aber vor dem Bundesgerichtshof eine Beschwerde vorbringen. Würde die letzte Instanz die Beschwerde zulassen, könnte der Prozess weitergehen.

„Die Landeshauptstadt Dresden hat an dieser sensiblen Stelle unmittelbar an der Elbe ihre Planungshoheit ausgeübt. Das Oberlandesgericht Dresden hat bestätigt, dass selbst wenn der Klägerin fristgerecht ein positiver Bauvorbescheid erteilt worden wäre, sie keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung gehabt hätte. Das bestätigt unsere Arbeit in der Stadtplanung“, kommentiert Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain das Urteil.

Bei der Urteilsverkündung war keine der streitenden Parteien anwesend. (szo/sr)